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RECHT/188: EuGH - Nur tierversuchsfreie Kosmetika in der EU erlaubt (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 21. September 2016 / Verbraucherschutz

EuGH: Nur tierversuchsfreie Kosmetika in der EU erlaubt


Seit 2013 dürfen in der Europäischen Union keine Kosmetikprodukte verkauft werden, die mithilfe von Tierversuchen hergestellt wurden. Das bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute in Luxemburg.

In Großbritannien hatten drei Unternehmen Inhaltsstoffe von Produkten außerhalb der EU an Tieren getestet, um die Kosmetika in Japan oder China zu verkaufen. Es stellte sich die Frage, ob diese Produkte auch nach Europa importiert werden dürfen. Die britische Justiz hatte den EuGH um Klärung bei der Auslegung der EU-Regelung gebeten.

Die Luxemburger Richter entschieden, dass der Verkauf der Waren auch dann verboten werden kann, wenn die Tierversuche ursprünglich mit Blick auf Vorschriften von Drittstaaten durchgeführt wurden.

Damit ist der europäische Verband für Kosmetische Rohstoffe (EFfCI), dem auch deutsche Firmen angehören, mit seiner Klage gescheitert. Der Deutsche Tierschutzbund lobte die Entscheidung, die einer Verwässerung der EU-Kosmetik-Verordnung entgegenwirkt. Gleichzeitig weist der Verband auf noch bestehende Gesetzeslücken hin.

Die Tierversuchsverbote beziehen sich nur auf Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika Verwendung finden. Chemische Substanzen, die etwa für Reinigungsmittel, Wandfarben oder Medikamente im Tierversuch getestet werden, dürfen weiter auch in Kosmetika zum Einsatz kommen. Grundlage dafür ist, dass in diesen Bereichen eine Prüfung im Tierversuch nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben ist. Aus Sicht des Tierschutzbunds braucht es für ein Ende der Tierversuche daher in allen Bereichen eine Zulassung für tierversuchsfreie Teststrategien.

Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Kosmetik-Positivliste erstellt, auf der nur Firmen aufgeführt sind, die keine Inhaltsstoffe verwenden, die nach 1979 im Tierversuch getestet wurden. [mbu]



EuGH-Entscheid in der Rechtssache C-592/14
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-592/14

Positivliste des Deutschen Tierschutzbunds
http://www.tierschutzbund.de/kosmetik-positivliste.html

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Quelle:
EU-News, 21.09.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2016

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