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RECHT/178: Windkraft - NABU NRW klagt gegen 'Himmelreich' (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 11. März 2016

NABU NRW klagt gegen 'Himmelreich'

Geplanter Bau und Betrieb von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg ist aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig


Düsseldorf - Der NABU NRW hat Klage gegen den Bau von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg erhoben. "Die Planung ist aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Bereits im Vorfeld der Antragstellung des Windenergiebetreibers hätten die Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans auf den besonderen Wert der für die Errichtung der Windkraftanlagen vorgesehenen Fläche hingewiesen. Leider seien diese naturschutzfachlichen Hinweise völlig ignoriert worden.

Die Paderborner Hochfläche zwischen Marsberg, Meerhof und Essentho gehöre zu den wenigen noch nicht mit Windkraftanlagen verbauten Bereichen dieses Landschaftsraums. Zudem sei das Gebiet als Bruthabitat verschiedener gefährdeter Vogelarten des Offenlandes wie Rotmilan, Wiesenweihe, Feldlerche und Wachtel sowie wegen seiner Bedeutung als wichtiges Rast- und Nahrungshabitat für gefährdete Limikolenarten wie dem Mornellregenpfeifer von herausragendem avifaunistischen Wert. "Das öffentliche Interesse an der Erhaltung dieses bedeutenden Landschaftsraums ist derart gewichtig, dass es nicht der geringen Vorteile eines einzelnen Windparks wegen aufgeopfert werden darf", so Tumbrinck weiter.

Obwohl das erhebliche artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial dem antragstellenden Anlagenbetreiber also bereits frühzeitig bekannt gewesen sein dürfte, wurde darauf in keiner Weise angemessen reagiert. "So ist das zugrundeliegende Datenmaterial des damit beauftragten Gutachters mangelhaft", kritisierte Tumbrinck. Zum Teil seien einige Vogelarten laut Gutachter überhaupt nicht existent, Raumnutzungsanalysen insbesondere der vom Bau der Windkraftanlagen betroffen Greifvogelarten fehlten vollständig, Vorgaben des NRW-Leitfadens Windkraft und Artenschutz wurden ignoriert, drei Windkraftanlagen befänden sich gänzlich außerhalb des Untersuchungsraumes des artenschutzrechtlichen Gutachtens und auch die Untersuchungen zu den vorhandenen Fledermausarten seien unzulänglich. Tumbrinck: "Die Mängelliste lässt sich beliebig verlängern."

Da der Bau der 11 Windkraftanlagen vom Hochsauerlandkreis bereits genehmigt wurde, stellte der NABU gleichzeitig Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Die Klage des NABU NRW gegen die 11 Windenergieanlagen erfolgt in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis e.V., dem Kooperationspartner des NABU im Hochsauerlandkreis.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 19/2016, 11.03.2016
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2016

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