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RECHT/155: Kohlekraftwerk Datteln - BUND gewinnt Klage (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 12. Juni 2012

Kohlekraftwerk Datteln

BUND gewinnt - Oberverwaltungsgericht kippt Kraftwerksgenehmigung



Münster, 12.06.2012 - Als "weiteren Sargnagel für das gescheiterte Kraftwerksprojekt" bezeichnete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dieses hatte der BUND-Klage stattgegeben und den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln 4 aufgehoben. Der Vorbescheid ist die für die Feststellung der Gesamt-Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens maßgebliche Behördenentscheidung.

"Damit ist das Projekt genehmigungsrechtlich wieder komplett auf null gestellt", sagte BUND-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Krämerkämper. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes im September 2009 sei dies ein weiterer wichtiger Schritt zur Rückabwicklung des gescheiterten Vorhabens.

Der BUND geht bereits seit Februar 2007 gerichtlich gegen den von der Bezirksregierung Münster erteilten Genehmigungsbescheid vor. Das heutige Urteil des OVG hat weitreichende Konsequenzen, auch wenn noch keine Entscheidung über die vom BUND ebenfalls beklagten Teilgenehmigungen erfolgte. "Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung von der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit des Vorhabens", sagte BUND-Rechtsanwalt Dirk Teßmer. Ohne einen rechtskräftigen Vorbescheid seien Weiterbau und Inbetriebnahme des Kraftwerks unmöglich. Zugleich erinnerte der BUND daran, dass sich E.on bereits 2007 verpflichtet hatte, das Kraftwerk wieder abzureißen, wenn die Genehmigungen endgültig keinen Bestand mehr haben sollten.

Als "sehr befremdlich" bezeichnete der BUND die heutige Strategie der Bezirksregierung Münster, die noch ausstehende Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Verfahren als unerheblich für ihre Genehmigungsentscheidung darzustellen. Damit sei nochmals deutlich geworden, dass Öffentlichkeitsbeteiligungen in Großverfahren von der Behörde nur pro forma durchgeführt würden.

An E.on und die Politik appellierte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen deshalb, "die Kraftwerksleiche nicht länger künstlich am Leben zu halten." Das Kohlekraftwerk sei nicht nur juristisch gescheitert, sondern mache auch energiewirtschaftlich keinen Sinn. Unflexible Grundlastkraftwerke mit nur marginaler Fernwärmeauskopplung passten nicht mehr in ein zukunftsfähiges Energie- und Klimaschutzkonzept. Würde das Vorhaben realisiert, würde die Atmosphäre jährlich mit bis zu acht Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid belastet.

Alle Kraftwerksinfos und eine Chronologie der BUND-Klage finden Sie unter
www.bund-nrw.de/datteln

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Quelle:
Presseinformation, 12. Juni 2012
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2012