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RECHT/150: Kohlekraftwerk Lünen - BUND kippt Kraftwerksgenehmigung (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 2. Dezember 2011

Kohlekraftwerk Lünen

BUND kippt Kraftwerksgenehmigung


Düsseldorf, 02.12.2011 - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am gestrigen Abend der Klage des nordrhein-westfälische Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Trianel-Steinkohlenkraftwerk Lünen stattgegeben. Der von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene immissionsschutzrechtliche Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung wurden aufgehoben. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der BUND wertet dies als "wegweisenden Erfolg für den Naturschutz" und schwere Schlappe der Genehmigungsbehörde in Arnsberg. Der BUND forderte die Landesregierung auf, sich dem Problem der Vermeidung zusätzlicher Umweltverschmutzung im hochbelasten Raum endlich auf der Ebene der Landesentwicklungsplanung anzunehmen und eine "Konfliktvermeidung durch Planung" durchzusetzen.

Das Gericht war nach insgesamt dreitägiger mündlicher Verhandlung der BUND-Argumentation, wonach die Genehmigung wegen gravierender umweltrechtlicher Verstöße aufzuheben sei, gefolgt. Trotz erheblicher Nachbesserungsversuche war es dem Vorhabensträger Trianel auch in vierjährigem Anlauf nicht gelungen, die Umweltverträglichkeit des Kraftwerks nachzuweisen. Damit kann das Kraftwerk bis auf weiteres nicht in Betrieb gehen. Als weiteres KO-Kriterium kann sich zudem die fehlende wasserrechtliche Genehmigung erweisen. Auch gegen diese geht der BUND v.a. wegen der unzulässig hohen Quecksilbereinträge in die europarechtlich geschützte Lippe juristisch vor.

Als Konsequenz aus dem Urteil forderte der BUND die Landesregierung auf, endlich die landesplanerischen Instrumente zur Konfliktvermeidung anzuwenden. Vor dem Hintergrund weiterer umstrittener Großprojekte in der betroffenen Region wie z.B. dem Kohlekraftwerk Datteln 4 und dem NewPark seien klare Vorgaben zum planerischen Schutz der Natur und der Vermeidung weiterer Fehlinvestitionen notwendig. Der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Erhalt der europäischen Naturschutzgebiete müsse besser gewährleistet werden.

Das von der Trianel Power Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG geplante Steinkohlekraftwerk sollte ursprünglich ab 2012 bei einer Feuerungswärmeleistung von 1.705 MW und einer elektrischen Nettoleistung von 750 MW Strom erzeugen. Neben dem Ausstoß von Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickoxiden, Schwermetallen und Feinstaub würde das Kraftwerk auch jährlich bis zu 6 Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid emittieren.

Aktenzeichen: 8 D 58/08.AK

Alle Infos: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/


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Quelle:
Presseinformation, 2. Dezember 2011
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2011