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RECHT/096: E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln - Weitgehender Baustop (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 24. September 2009

E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln / Oberverwaltungsgericht bestätigt BUND

Weitgehender Baustopp für Kraftwerk


Düsseldorf, 24.09.2009 - Mit "großer Befriedigung" hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die heutigen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum E.On-Kraftwerk Datteln reagiert. Damit sei erwartungsgemäß der BUND-Forderung nach einem umfassenden Baustopp für das Kraftwerk nachgekommen worden. Die Umweltschützer erwarten, dass E.On nicht weiter versucht, sich mit "juristischen Winkelzügen" den Konsequenzen aus dem Urteil vom 3. September zu entziehen. Mit diesem Urteil hatte das OVG den Bebauungsplan für das Kraftwerk wegen zahlreicher Rechtsverstöße aufgehoben.

Bei den heutigen Gerichtsentscheidungen ging es um die drei immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigungen für das umstrittene Kraftwerk, auf denen die aktuellen Bauarbeiten beruhen. Diese umfassen den Großteil der noch ausstehenden Arbeiten an dem Vorhaben, wie z.B. das Ammoniak- und Kohlelager, die Gleisanschlüsse und die Dampfkesselanlage. Der BUND hatte seine Kraftwerks-Klage auf die Teilgenehmigungen 3 bis 5 ausgeweitet. Entgegen der Rechtsauffassung von E.On und der Bezirksregierung Münster ist das Gericht dem BUND gefolgt und hat bestätigt, dass dadurch ein so genannte "aufschiebende Wirkung" ausgelöst wird. Darüber hinaus bemängelte das Gericht das Fehlen entsprechender Umweltverträglichkeitsprüfungen. Damit dürfen die Baumaßnahmen nicht fortgesetzt werden. Lediglich für die fast vollständig abgeschlossenen Baumaßnahmen der 3. Teilgenehmigung aus 2007 wurde kein Baustopp verhängt, da der BUND-Antrag verfristet sei.

Darüber hinaus steht auch noch die Entscheidung der Bezirksregierung über den Antrag des BUND vom 07.09.2009 aus, mit welchem der BUND die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage (Verfahren 8 D 38/08.AK) gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung beantragt und dies unter Verweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgericht (10. Senat) zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans zum Kraftwerk begründet hat.

Mehr Infos zum Kraftwerk Datteln:
http://www.bund- nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/datteln/


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Quelle:
Presseinformation Nr. 70, 24. September 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2009