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RECHT/087: BUND beantragt Baustop für E.On-Kraftwerk in Datteln (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 7. September 2009

Auch immissionsschutzrechtliche Kraftwerksgenehmigung hinfällig

BUND beantragt Baustopp für E.On-Kraftwerk Datteln


Düsseldorf, 07.09.2009 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute bei der Bezirksregierung Münster einen Baustopp für das E.On-Kraftwerk in Datteln beantragt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am vergangenen Donnerstag den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Kraftwerk für unwirksam erklärt hatte, ergibt sich nach Ansicht der Umweltschützer daraus "unmittelbar und offensichtlich die Rechtswidrigkeit des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides" für das Kraftwerk. Der BUND hatte am 25. April 2008 beim OVG Münster Klage gegen den Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung zum Neubau des geplanten 1.050 Megawatt-Steinkohlekraftwerks eingelegt.

Im Vorbescheid der Bezirksregierung Münster wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der jetzt vom OVG aufgehobene Bebauungsplan eine Voraussetzung für die Erteilung der Kraftwerksgenehmigung ist. Da der Bau des Kraftwerks offensichtlich gegen den Klimaschutz, verschiedene Natur- und Umweltschutzgesetze und Gesetze zum Schutz der Menschen verstößt, hatte das OVG den Bebauungsplan folgerichtig aufgehoben. Die Verstöße sind nach Ansicht des BUND nicht korrigierbar. Deshalb müsse die Bezirksregierung anordnen, die Bauarbeiten unverzüglich zu beenden. Der BUND setzte der Bezirksregierung Münster eine 10-Tages-Frist zur Entscheidung über den Baustopp-Antrag. Sollte die Behörde dem Antrag nicht Folge leisten, behält sich der BUND weitere gerichtliche Schritte vor.

Für den BUND führt angesichts der offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Kraftwerksbaus kein Weg an einem Rückbau des Kraftwerks vorbei. Bereits im Februar 2007 hatte der BUND einen vorübergehenden Baustopp für das E.On-Kraftwerk erwirkt. Im Rahmen eines seinerzeit durchgeführten Ortstermins hatte E.On zu Protokoll erklärt: "Die Vertreter der Beigeladenen [= E.ON; Anm. d. Verf.] erklären, dass sie sich für den Fall, dass eine Realisierung des Kraftwerkvorhabens aus genehmigungsrechtlichen Gründen endgültig scheitern sollte, gegenüber der Bezirksregierung Münster verpflichten, das in Rede stehende Baugelände wiederherzustellen und zu rekultivieren."

Dies dokumentiere, dass E.On sich über die Konsequenzen eines Weiterbaus des Kraftwerks trotz der schon damals offensichtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigungsentscheidung durchaus bewusst war. Für die Rückbauverpflichtung eines nicht durch rechtmäßige Genehmigungen gedeckten Bauvorhabens gelte im Übrigen bei einem Kraftwerk nichts anderes als für ein als "Schwarzbau" errichtetes Wochenendhaus im Außenbereich.


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Quelle:
Presseinformation Nr. 60, 7. September 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2009