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RECHT/075: Entscheidung des BVerfG zum Anlagensplitting bei Biogasanlagen (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 19. Februar 2009 - Erneuerbare Energien

Sigmar Gabriel begrüßt Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen

Antrag der Beschwerdeführer gegen § 19 EEG vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt


Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Anlagensplitting" begrüßt. Die Richter hatten heute den Eilantrag eines großen Biogasanlagenparks zurückgewiesen, der die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig hielt. "Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese genau prüfen ", sagte Gabriel.

Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat klargestellt, dass das "Anlagensplitting" unzulässig ist - und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Gegen diese Regelung wandten sich die Beschwerdeführer mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.

Nach Auffassung der Bundesregierung war das "Anlagensplitting" bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich deutlich gemacht.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 054/09, 19. Februar 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2009