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INITIATIVE/276: Kraftwerk Datteln - BUND-Klage gegen Hochspannungsfreileitung (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 16. August 2010

Kraftwerk Datteln: Oberverwaltungsgericht verhandelt BUND-Klage gegen Hochspannungsfreileitung

BUND kritisiert "genehmigungsrechtliches Chaos" und fordert schnelle Rücknahme des LEP-Entwurfs


Düsseldorf, 16.08.2010 - Am kommenden Donnerstag (19. August, 10.30 Uhr, Sitzungssaal I) verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den energierechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 380-kV-Hochspannungsfreileitung vom Standort des geplanten Kraftwerks in Datteln bis zum Punkt Mengeder Heide bei Dortmund (Az.: 11 D 26/08.AK). Die Klage ist eine von dreien, die der Umweltverband derzeit gegen das umstrittene E.ON-Kohlekraftwerk führt. Zugleich forderte der BUND die Landesregierung auf, "endlich das genehmigungsrechtliche Chaos zu beenden und schnellstmöglich den flickgeschusterten schwarz-gelben Entwurf eines neuen Energiekapitels des Landesentwicklungsplans zurückzuziehen".

Im Februar 2008 hatte die Bezirksregierung Münster die neue 7,6 km lange Hochspannungsleitung des Netzbetreibers RWE Transportnetz Strom genehmigt. Dagegen hatte der BUND am 26. März 2008 Klage eingereicht. Der Bau der neuen Freileitungstrasse ist mit schweren Eingriffen in einen rechtlich festgesetzten und für den Naturschutz bedeutsamen regionalen Grünzug sowie Waldbereiche in Waltrop und Castrop-Rauxel verbunden. Die Populationen und Lebensräume verschiedener streng geschützter Fledermausarten (Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus) würden dadurch massiv beeinträchtigt. Auch die seltenen Schwarz- und Mittelspechte würden durch die Baumfällungen wichtige Fortpflanzungs- und Ruhestätten verlieren. Der BUND hält die Stromtrasse deshalb für unvereinbar mit den Vorschriften des Artenschutzrechts.

Im Übrigen hält der BUND die Freileitung auch wegen des Verstoßes gegen Ziele und Grundsätze der Raumordnung für unzulässig. Der Gebietsentwicklungsplan räume dem Schutz der Waldgebiete sowie dem Artenschutz Vorrang vor beeinträchtigenden Planungen ein. Umweltverträglichere Trassenvarianten oder aber eine mögliche Erdkabellösung seinen jedoch aus Kostengründen verworfen worden. Zudem wäre der Anschluss eines neuen Kraftwerks über die bereits bestehende Freileitung problemlos möglich. Allerdings sei mit dem Urteil des OVG vom 3. September 2009, mit dem der Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Kraftwerk für nichtig erklärt wurde, die Planrechtfertigung für den Bau und Betrieb der Energieversorgungsleitung vollständig entfallen. Der BUND erwartet auch deshalb eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.

Von der Landesregierung fordert der BUND, dass die "Hängepartie" um den Dattelner Kraftwerksschwarzbau endlich beendet werden müsse. Es könne nicht angehen, dass noch immer tagtäglich vor Ort Fakten durch die Errichtung einzelner Bauwerke geschaffen würden. Deshalb erwartet der BUND eine zügige Rücknahme des LEP-Entwurfs. Nur damit könnten Verfahren nach Recht und Gesetz sichergestellt und juristische Unklarheiten beseitigt werden.

Alle Infos zum Kraftwerk Datteln: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/datteln/


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Quelle:
Presseinformation, 16. August 2010
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2010