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CHEMIE/376: Europäische Chemikalienagentur genehmigt 99 Biozidprodukte (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 03. September 2015 / Chemie & Nanotechnologie

ECHA genehmigt 99 Biozidprodukte


Seit dem 1. September dürfen Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten keine biozidhaltigen Produkte mehr verkaufen, die nicht von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) genehmigt worden sind. Unter Berücksichtigung der Verordnung für Biozidprodukte von 2012 hat die ECHA bisher 99 Produkte wieder für den Verkauf freigegeben. 56 weitere Anträge auf Zulassung stehen noch zur Prüfung aus.

Für jedes Produkt, das weiterhin verkauft werden soll, waren die Unternehmen aufgefordert, einen Antrag einzureichen, der Informationen über die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Produktes, über seinen angedachten Gebrauch und seine Auswirkungen und Giftigkeit für Menschen, Tiere und die Umwelt enthalten musste. Die noch ausstehenden Anträge wurden erst kurz vor Ende der Einreichfrist am 1. September abgegeben. Drei der Anträge auf Produktzulassung hat die Chemikalienagentur bereits abgelehnt. Schon im Vorhinein hatte die ECHA angekündigt, dass viele der Mitgliedsstaaten das gesetzte Fristende für ihre Berichte zur Umsetzung der Richtlinie nicht würden einhalten können. Für diese Fälle hat die Agentur eine Fristverlängerung von sechs Monaten erlassen. Betroffene Staaten sollen zunächst nur schriftlich abgemahnt werden. Auch auf Vorschläge zu einer Gesetzgebung für einen nachhaltigeren Gebrauch von Bioziden will die ECHA zunächst noch verzichten: "Die Ressourcen der Mitgliedsländer sind gestreckt, deshalb ist jetzt nicht die Zeit, ihnen noch mehr Arbeit aufzuerlegen. Wir wollen uns zunächst auf das Prüfprogramm konzentrieren, auf Produktzulassung und Durchsetzungsmaßnahmen", sagte ein Mitglied der ECHA.

Für die kommende Woche plant die Kommission die Zusammenstellung einer Durchsetzungsbehörde für Biozide aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten, die sich zwei- bis viermal im Jahr treffen soll. Dies soll den nationalen Behörden auch die Möglichkeit geben, ihre Arbeit und Informationen zu teilen und Prioritäten zu diskutieren. [mp]


Stellungnahme der ECHA (engl.)
http://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/the-article-95-list-of-active-biocidal-substance-and-product-suppliers-becomes-enforceable

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Quelle:
EU-News, 03.09.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2015

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