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ATOM/1346: Wasserrechtlicher Erörterungstermin zum Weiterbetrieb des AKW Lingen 2 (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 13. September 2017

Wasserrechtlicher Erörterungstermin zum Weiterbetrieb des AKW Lingen 2: Initiativen und BBU fordern Versagung der Bewilligung


(Bonn, Lingen, 13.09.2017) Privatpersonen, Bürgerinitiativen und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) lehnen die weitere Nutzung von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal zum Weiterbetrieb des AKW Lingen 2 (Atomkraftwerk Emsland) generell ab. Bei einem Erörterungstermin in Lingen wurde am Dienstag (12.9.2017) die zuständige Genehmigungsbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aufgefordert, dem AKW-Betreiber RWE eine neu beantragte wasserrechtliche Bewilligung zu versagen. Ein weiterer Erörterungstermin beginnt am Montag (18.9.2017) in Lingen, dabei geht es um die Nutzung des Speichersees bei Geeste zum Weiterbetrieb des AKW Lingen 2.

Die bisherigen wasserrechtlichen Genehmigungen für den Betrieb des AKW Lingen 2 laufen in wenigen Monaten aus, während das AKW nach den offiziellen Plänen noch bis Ende 2022 am Netz bleiben soll. In den Genehmigungen ist die bisherige Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal sowie aus dem Speicherbecken bei Geeste für den Betrieb des AKW Lingen 2 geregelt.

Die Einwenderinnen und Einwender betonten bei dem Erörterungstermin am Dienstag, dass die beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Nutzung des Kanalwassers nicht losgelöst vom Betrieb des AKW Lingen 2 und von den damit verbundenen Gefahren, betrachtet werden kann. Die Genehmigungsbehörde lehnte allerdings jegliche Erörterung der AKW-Gefahren ab und konzentrierte die Anhörung ausschließlich auf die Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal. Auf diese Thematik waren die Einwenderinnen und Einwender, darunter auch der Vorsitzende des Elternvereins Restrisiko Emsland, natürlich auch gut vorbereitet. Sie trugen zahlreiche Einsprüche gegen die beantragte zukünftige Wasserentnahme vor und begründeten diese. Themen waren dabei u. a. das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Betrieb des Kohlekraftwerkes Moorburg, die FFH-Richtlinie und der Schutz der Rohrverbindungen zwischen Dortmund-Ems-Kanal und dem AKW Lingen 2 vor Sabotage.

Einwenderinnen und Einwender stellten fundierte Anträge

Das Urteil zum Kohlekraftwerk Moorburg, nach dem für das Kraftwerk kein Wasser aus der Elbe entnommen werden darf, hätte seitens des NLWKN im Verfahren zur Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal berücksichtigt werden müssen, war dem NLWKN überhaupt nicht geläufig. Ebenso wie bei der Elbe muss bei der Ems der Schutz als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) gewährleistet werden. Bisher wurde für das Vorhaben nur eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Beim Erörterungstermin in Lingen, bei dem auch die Gefahr des "Fische-Schredderns" ein Thema war, wurde seitens des BBU die umfassende Durchführung einer Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Projektes beantragt. Weiterhin wurde seitens der Einwenderinnen und Einwender beantragt, dass geprüft werden soll, ob das Rohrsystem zwischen Kanal und AKW ausreichend gegen Sabotage gesichert ist und welche weiteren Großbetriebe erhebliche Wassermengen aus dem Dortmund-Ems-Kanal benötigen.

Niederländische Bevölkerung beteiligen!

Insgesamt wurde kritisiert, dass das Genehmigungsverfahren nicht grenzüberschreitend auch der Bevölkerung in den Niederlanden bekannt gemacht wurde. Da das Verfahren dem Weiterbetrieb des AKW Lingen 2 dient, wäre das gemäß der Vereinbarungen der Niederländisch-Deutschen-Kernenergie-Kommission (NDKK) erforderlich gewesen. Ein niederländischer Einwender hat bei der Erörterung mehrfach darum gebeten, dass ihm ein Dolmetscher gestellt wird, dies hat die Genehmigungsbehörde allerdings immer wieder abgelehnt. Damit wurden die Rechte des Niederländers, seine Einwendungen umfassend zu erörtern, massiv beeinträchtigt.

Der nächste Erörterungstermin zur Nutzung des Speichsees Geeste für den Weiterbetrieb des AKW Lingen 2 beginnt am 18. September 2017 (Montag) um 10 Uhr in der Halle IV in Lingen, Kaiserstraße 10 a. Der Termin ist nicht öffentlich, es können nur Personen teilnehmen, die Einsprüche oder Stellungnahmen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht haben. Der BBU weist aber darauf hin, dass eine Teilnahme auch mit Vollmachten ermöglicht werden kann. Wer sich von dem AKW Lingen 2 und von den Auswirkungen der wasserrechtlichen Genehmigungen betroffen fühlt, kann sich zum Informationsaustausch bei BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz unter 02562-23125 oder udo.buchholz[at]bbu-bonn.de sowie beim BBU in der Geschäftsstelle unter 0228-214032 melden.

Bürgerinitiativen und der BBU werden sich weiterhin zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt dafür einsetzen, dass dem AKW Lingen 2 "das Wasser abgegraben" wird.


Hintergrundinformationen zu den Erörterungsterminen in Lingen:

Weitere Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/zulassungsverfahren/abwasser_und_einleitungen/kernkraftwerk_emsland_kke/wasserrechtliche-bewilligung-zur-entnahme-von-wasser-aus-dem-dek-fuer-das-kke-151162.html

Erörterungstermin am 18.9. / weitere Wassernutzung über den Speicherses Geeste
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/zulassungsverfahren/abwasser_und_einleitungen/kernkraftwerk_emsland_kke/speicherbecken_geeste_sbg/entnahme-von-wasser-aus-dem-dortmund-ems-kanal-bei-kanal-km-154218-fuer-das-speicherbecken-geeste-151839.html

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 13.09.2017
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de
Facebook: www.facebook.com/BBU72


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2017

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