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ATOM/1340: BMUB lässt rechtssichere Stilllegung von Brennelementeproduktion in Deutschland prüfen (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 31. März 2017 - Atom/Internationales

BMUB lässt rechtssichere Stilllegung von Brennelementeproduktion in Deutschland prüfen

Auftrag der Umweltministerkonferenz wird damit erfüllt


Das Bundesumweltministerium lässt prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion in Deutschland möglich wäre. Einen entsprechenden Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens hat das BMUB heute vergeben. Damit setzt das Ministerium einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Klar ist: Das Atomgesetz und das Europarecht bieten keine Handhabe, die Lieferung von Brennelementen ins Ausland zu unterbinden, solange die Kernbrennstoffe dort nicht missbräuchlich verwendet werden, etwa als Waffen oder zu terroristischen Zwecken. Es kommt vor, dass die Rechtslage nicht alles zulässt, was man politisch für wünschenswert und richtig hält. Eine Regierung bleibt jedoch an Recht und Gesetz gebunden. Eine Schließung der Uranfabriken wäre deshalb der einzige Weg, den Export von Brennelementen zu verhindern. Darum lassen wir diese Option nun rechtlich prüfen."

Mit dem Atomausstieg wurde 2011 parteiübergreifend zwar die Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen, aber nicht das Ende der Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen.

Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um sogenannte "gebundene Genehmigungen", die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Dass es für die Bundesregierung in dieser Frage keine Spielräume gibt, belegt auch ein kürzlich veröffentlichtes ausführliches Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Ewer im Auftrag des BMUB.

Für die Genehmigung zur Ausfuhr ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für die Transportgenehmigung das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zuständig. Mit Blick auf Belgien wurden im Jahr 2016 insgesamt 68 Brennelemente in das AKW Tihange genehmigt und 152 Brennelemente für die drei Reaktoren in Doel. In diesem Jahr wurden vom zuständigen BAFA Genehmigungen für bislang insgesamt 108 Brennelemente für die Blöcke Doel 1-3 erteilt.

Eine Stilllegung der Urananreicherung und Brennelementeproduktion in Deutschland würde zu einer konsistenteren Linie in der deutschen Atomausstiegspolitik führen. Sie würde jedoch nicht die Beendigung des AKW-Betriebs in Belgien zur Folge haben, da die Brennelemente auf dem Weltmarkt anderweitig verfügbar sind. Dazu kommt, dass selbst mit geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen eine Stilllegung keinesfalls kurzfristig erfolgen kann.


FAQ zum Thema Brennelemente Lieferungen:
http://www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-detailansicht/?no_cache=1&tx_irfaq_pi1[cat]=59

Rechtsgutachten von Prof. Ewer:
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/kernbrennstoffe_belgien_frankreich_bf.pdf

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Quelle:
Pressedienst Nr. 112/17, 31.03.2017
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2017

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