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VERKEHR/899: Stuttgart 21 - Baumfällungen im Schlossgarten sind bis auf weiteres verboten (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 3. Januar 2012

Baumfällungen im Schlossgarten bis auf weiteres verboten

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erinnert Bahn und Polizei an das bereits seit dem 5. Oktober 2010 bestehende Verbot von Fällarbeiten


Stuttgart. "Die Rechtslage ist klar: Im Schlossgarten dürfen bis auf weiteres keine Bäume gefällt werden", sagt BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß unter Verweis auf ein Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes an die Deutsche Bahn AG vom 5. Oktober 2010. Das Eisenbahn-Bundesamt bestätigte die Gültigkeit des Bescheides am gestrigen Montag. Demnach sind sämtliche Fällarbeiten untersagt, bis die Bahn eine verbindliche Maßnahmenplanung zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgelegt hat. Dies ist bis heute nicht erfolgt.

"Aus diesem Grund darf es auch keinerlei vorbereitende Arbeiten und keinen Polizeieinsatz im Schlossgarten geben", betont Frieß, "es wäre ein fatales Signal für die Rechtsstaatlichkeit in Baden-Württemberg, wenn trotz der eindeutigen Rechtslage Eingriffe im Schlossgarten vorgenommen werden würden." Der BUND-Landesgeschäftsführer appellierte an das Innenministerium des Landes, die Planungen für einen Polizeieinsatz im Schlossgarten auf Eis zu legen. "Die Polizei muss auf der Seite von Recht und Gesetz stehen", so Frieß.

Der BUND fordert darüber hinaus das Eisenbahn-Bundesamt auf, im weiteren Verfahren mit Augenmaß vorzugehen. Insbesondere müsse die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) abgewartet werden; der VGH hatte im Dezember einer Klage des BUND gegen den 5. Planänderungsbeschluss (Zentrales Grundwassermanagement) stattgegeben und die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie unter Beteiligung des BUND als anerkanntem Naturschutzverband verlangt. "Es besteht derzeit überhaupt kein Grund zur Eile", unterstreicht Berthold Frieß, "denn es gibt einen gültigen Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes, der das Fällen der Bäume untersagt, und es gibt ein gültiges Gerichtsurteil, das die Berücksichtigung des Artenschutzes vorschreibt. Daran sollten sich alle Beteiligten halten, bis neue Fakten vorliegen."

Der BUND erwartet vom Eisenbahn-Bundesamt, an einer etwaigen Entscheidung über die Genehmigung von Baumfällungen im Schlossgarten beteiligt zu werden. Aufgrund der mittlerweile nachgewiesenen Vorkommen streng geschützter Arten muss dort mit großer fachlicher Sorgfalt vorgegangen werden. "Der Bahn ist seit dem 5. Oktober 2010 bekannt, dass sie vor weiteren Baumfällungen zunächst eine artenschutzrechtliche Maßnahmenplanung vorlegen muss. Wenn diese Planung 15 Monate später immer noch nicht fertig gestellt ist, kann die Bahn kaum erwarten, dass das Eisenbahn-Bundesamt jetzt innerhalb von wenigen Tagen eine Genehmigung für die Baumfällungen erteilt - und die Polizei dann jederzeit einsatzbereit ist. Mögliche Verzögerungen der Bauarbeiten hat die Bahn selbst zu verantworten", so Berthold Frieß.


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Quelle:
Presseinformation, 03.01.2012
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2012