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VERKEHR/687: EU-Vorschlag zur Begrenzung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 28. Oktober 2009

Kommission schlägt Vorschriften zur Begrenzung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen vor


Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Verordnung zur Begrenzung der durchschnittlichen CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen (Lieferwagen) auf 175 g pro Kilometer vorgelegt. Die Vorschriften sollen ab 2014 bis 2016 schrittweise eingeführt werden und sehen langfristig, d. h. bis 2020, eine Senkung der Emissionen auf 135 g CO2/km vor. Das Format des Legislativvorschlags orientiert sich an den Ende 2008 für Personenkraftwagen verabschiedeten Vorschlägen. Der Verordnungsvorschlag ist einer der letzten noch fehlenden Bausteine der EU-Strategie zur Verbesserung der Kraftstoffeffizienz von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw, die für etwa 15% der gesamten CO2-Emissionen in der EU verantwortlich sind. Er bekräftigt im Vorfeld der Klimakonferenz von Kopenhagen das Engagement der EU, konkrete Maßnahmen zu treffen, um ihren Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nachzukommen.

Der für die Umweltpolitik zuständige Kommissar Stavros Dimas erklärte: "Mit diesem Vorschlag unternimmt die EU einen weiteren wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels und bekräftigt das Engagement und die führende Rolle der EU vor der Konferenz von Kopenhagen. Der Vorschlag gewährleistet nicht nur, dass auch der Lieferwagensektor einen fairen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leistet, sondern wird auch bedeutende Kraftstoffeinsparungen für die Verbraucher mit sich bringen und die Industrie zu Innovationen anspornen, mit deren Hilfe sie die Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß in vollem Umfang nutzen können."

Wie die Verordnung funktioniert

Dieser Verordnungsentwurf lehnt sich eng an die Verordnung über CO2-Emissionen von Personenkraftwagen 1 an. Es wird vorgeschlagen, die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Lieferwagen von 2014 bis 2016 schrittweise auf 175 g CO2/km zu senken. Langfristig ist bis 2020 eine Reduzierung der durchschnittlichen Emissionen auf 135 g CO2/km vorgesehen. Die Emissionsobergrenzen werden mithilfe einer Grenzwertkurve je nach dem Gewicht des Fahrzeugs festgesetzt. Die Kurve ist so angelegt, dass ein Flottendurchschnitt von 175 g CO2 pro Kilometer erreicht wird. Die Hersteller müssen dafür sorgen, dass die durchschnittlichen Emissionen der ab 2014 in der EU zugelassenen Fahrzeuge unter der Grenzwertkurve liegen, wenn 75% der Fahrzeuge berücksichtigt werden. Im Kalenderjahr 2015 steigt dieser Anteil auf 80% und ab 2016 muss die gesamte Flotte den Durchschnitt einhalten. Es wird nur der Flottendurchschnitt reguliert, d. h. die Hersteller können weiterhin Fahrzeuge bauen, deren Emissionen über der Grenzwertkurve liegen, vorausgesetzt, sie werden durch unter der Kurve liegende Fahrzeuge ausgeglichen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die von dieser Vorschrift betroffenen Fahrzeuge sind Lieferwagen, die etwa 12% des Markts des Kategorie "Personenkraftwagen/leichte Nutzfahrzeuge" ausmachen. Dazu gehören für die Güterbeförderung ausgelegte Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 3,5 t (Lieferwagen und von Pkw abgeleitete leichte Lieferwagen, die als N1 bezeichnet werden), die im Leerzustand weniger als 2610 kg wiegen. Die Mitgliedstaaten überwachen die Fortschritte der Hersteller jedes Jahr auf der Grundlage der Daten über die Zulassung von Neufahrzeugen.

Gibt es Sanktionen für die Hersteller?

Der Vorschlag soll den Herstellern einen Anreiz zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen geben, denn wenn der Emissionsdurchschnitt über der Grenzwertkurve liegt, wird eine Abgabe wegen Emissionsüberschreitung erhoben. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich danach, um wie viel Gramm pro Kilometer (g/km) die zugelassenen Fahrzeuge des Herstellers im Durchschnitt über der Kurve liegen. Diese Zahl wird mit der Anzahl der Fahrzeuge multipliziert. In der Anfangsphase bis 2018 beträgt die Abgabe 5 EUR für das erste g/km über der Kurve, 15 EUR für das zweite, 25 EUR für das dritte und 120 EUR für jedes weitere g/km über der Grenzwertkurve. Ab 2019 wird bereits das erste g/km 120 EUR je Fahrzeug kosten. Wegen der unterschiedlichen Befolgungskosten ist dieser Wert höher als der für Personenkraftwagen (95 EUR). Es wird allerdings damit gerechnet, dass die Hersteller die Zielvorgaben der Rechtsvorschrift erfüllen werden, so dass es nicht zu größeren Sanktionen kommen dürfte.

Wettbewerbsfähigkeit durch Flexibilität

Mit diesem Vorschlag soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas sichergestellt werden, indem die Entwicklung von Spitzentechnologien in der Automobilbranche gefördert wird. Um Innovationen aller Art zu fördern, ist ein Mechanismus zugunsten von Fahrzeugen mit innovativen Techniken vorgesehen, die Emissionen reduzieren, aber nicht unter das Standard-CO2-Emissionsprüfverfahren fallen. Außerdem werden bis 2018 zusätzliche Anreize für Fahrzeuge mit extrem niedrigen Emissionen (unter 50 g CO2/km) gegeben.

Der Vorschlag sieht ein gewisses Maß an Flexibilität vor. So können sich die Hersteller zu einer Emissionsgemeinschaft zusammenschließen, damit sie die Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen gemeinsam erfüllen. Unabhängige Hersteller, die weniger als 22 000 Fahrzeuge im Jahr verkaufen, können bei der Kommission eine individuelle Zielvorgabe beantragen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag wird nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet .

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/air/transport/co2/co2_cars_regulation.htm

1: Verordnung (EG) Nr. 443/2009.


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/09/1605, 28.10.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2009