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TIPS/101: Infos zum Thema "Pflanzenschutzmittel" (Stadt Mönchengladbach)


Stadt Mönchengladbach - Pressemitteilung von Montag, 11. Mai 2009

Schutz der Gewässer vor Pflanzenschutzmittelbelastungen

Der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung informiert:


pmg. Pflanzenschutzmittel (Herbizide) werden vielfach immer noch rund ums Haus auf befestigten Flächen wie Bürgersteigen, Garageneinfahrten und Hauszugängen eingesetzt, um störenden Bewuchs zu entfernen. Der Handel bietet hierzu eine große Palette von Pflanzenschutzmitteln an (unter anderem sogenannte Totalherbizide). Der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung weist in diesem Zusammenhang auf bestehende Anwendungsmöglichkeiten hin. Demnach ist der Einsatz von Totalherbiziden auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Pflaster, Platten oder ähnlichem Material versiegelt sind und über die Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle entwässert werden, generell verboten. Der Handel darf daher keine Totalherbizide zum Einsatz auf Bürgersteigen oder Garagenauffahrten abgeben.

Pflanzenschutzmittel dürfen nach Angaben des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nur auf sogenannten Kulturflächen angewandt werden, also wenn sie landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Beete in Gärten oder in Parkanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch genutzte Flächen. Hier dürfen aber ausschließlich Mittel eingesetzt werden, die den Aufdruck "Zugelassen für die Anwendung im Haus- und Kleingarten" tragen. Demzufolge dürfen auf allen anderen befestigten Flächen, das sind zum Beispiel sämtliche Wege, Bürgersteige, Garageneinfahrten oder Terrassen, keine Pflanzenschutzmittel und "Unkrautvernichtungsmittel" Herbizide) eingesetzt werden.

Der Fachbereich weist darauf hin, dass der Einsatz jeglicher Substanzen, die Bewuchs abtöten - und dazu zählen auch die diversen Hausmittelchen, wie Zitronensäure, Essig oder Salze- generell verboten ist. Nach einer Anwendung auf befestigten Flächen werden die anhaftenden Substanzen mit dem nächsten Regen abgeschwemmt. Hierbei gelangen diese Stoffe über die Kanalisation - selbst nach Behandlung der Abwässer in der Kläranlage - in die Gewässer und somit auch in die Niers und deren Nebengewässer. Wer versiegelte Flächen in seinem Bereich "unkrautfrei" halten möchte, greift auf mechanische Methoden wie Fugenritzen, Hacken oder Kratzen zurück. So bietet der Handel mechanische aber auch thermische Geräte zur Bewuchsentfernung an. Auch lassen sich auf befestigten Flächen Moose bereits mit heißem Wasser und einem festen Besen oder auch mit einem Hochdruckreiniger beseitigen.

Reste chemischer Pflanzenschutzmittel gehören schließlich nicht in die Restmülltonne. Sie sind als Sondermüll über das örtliche Schadstoffmobil zu entsorgen. Die Termine und Standorte finden sich im Abfallkalender 2009 der Stadt Mönchengladbach. Für allgemeine Fragen zum Thema Pflanzenschutz steht der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung zur Verfügung. Bei besonderen Fragestellungen hilft das Pflanzenschutzamt in Bonn unter der Rufnummer 0228/703-2114 weiter. Zusätzliche Informationen stehen im Internet unter www.pflanzenschutzdienst.de.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 11. Mai 2009
Stadt Mönchengladbach
Kontaktdaten:
Stadt Mönchengladbach - Pressestelle
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2009