Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

STADT/241: Naturschutzgesetz - CDU und GAL riskieren bundesrechtswidrige Regelung (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg e. V. - 26. März 2010

Zur Novelle des HmbNatSchG

Naturschutzgesetz: CDU und GAL riskieren bundesrechtswidrige Regelung


Der gestern im Umweltausschuss der Hamburger Bürgerschaft vorgelegte Entwurf zur Novelle des Hamburger Naturschutzgesetzes weist nach Einschätzung des BUND eklatante Schwachpunkte auf. Insbesondere das so genannte Hafenprivileg ist auch in der modifizierten Form weiterhin bundesrechtswidrig und setzt dadurch Infrastrukturvorhaben im Hafengebiet völlig unnötig einer juristischen Unsicherheit aus.

Weiterhin sieht der BUND Hamburg die vorgeschlagenen Regelungen zur Landschaftsplanung, zur möglichen Enteignung für Kompensationsmaßnahmen und zur verpflichtenden Beachtung des Artenschutzes als unzureichend an.

"Fortschritte sind zwar erkennbar, dennoch bleiben unverständliche Defizite. So haben sich Senat und Regierungsfraktionen offenbar von der SPD treiben lassen und wollen um jeden Preis das Hafenprivileg retten. Damit wächst aber die Gefahr von juristischen Auseinandersetzungen bei Projekten wie etwa aktuell bei der Westerweiterung des CTH", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND Hamburg wird nun mit einem eigenen Vorschlag die Beratungen in der Bürgerschaft begleiten und auf die genannten Schwachpunkte hinweisen.


*


Quelle:
Presseinformation Nr. 30, 26.03.2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2010