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RECHT/292: BUND klagt gegen Gewerbegebiet in Rahlstedt - Zerstörung von Landschaftsschutzgebiet droht (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 3. Februar 2020

Gewerbegebiet Rahlstedt: BUND klagt gegen Zerstörung wertvoller Biotope im Landschaftsschutzgebiet

BUND Hamburg beantragt Baustopp für den Viktoriapark und reicht Normenkontrolle beim OVG Hamburg ein


Der BUND Hamburg hat heute beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg Klage gegen den Ende Dezember 2019 vom Bezirksamt Wandsbek veröffentlichten Bebauungsplan Rahlstedt 131 eingereicht und zeitgleich einen Baustopp beantragt. Es droht akut auf über 20 Hektar eine massive Zerstörung wertvoller Knicklandschaften im Nordosten Hamburgs.

"Mit einem Federstreich wird erneut in Hamburg der Landschaftsschutz ausgehebelt und eine massive Naturzerstörung zugelassen. Wir halten den Bebauungsplan Rahlstedt 131 für rechtswidrig und gerade die artenschutzrechtliche Prüfung für unzureichend. Außerdem stellen wir den Bedarf deutlich in Frage. Hier soll offenbar für einen einzigen Investor trotz Alternativen der Weg frei gemacht werden", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

In dem Gebiet nahe der Grenze zu Schleswig-Holstein finden sich über 30 geschützte Tier- und Pflanzenarten, darunter die Breitflügelfledermaus, der Moorfrosch, die Spitzblütige Binse und der Fitis (Laubsänger). Das Plangebiet zeichnet sich neben wertvollen Knicks durch eine Reihe von ebenfalls nach dem Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützten Biotopen (z. B. Sumpf, Sumpfwald, Sumpftümpel) aus.

In dem geplanten Gewerbegebiet "Victoria Park" an der Stapelfelder Straße sollen "großflächige Gewerbebetriebe" angelockt werden. Dies hält der BUND Hamburg für einen falschen und nicht mehr zeitgemäßen Ansatz zu Lasten der Natur, zumal im Bezirk Gewerbeflächen kurzfristig verfügbar und auch im direkt benachbarten Merkurpark noch Flächen frei sind.

Der BUND Hamburg hofft nun auf eine schnelle Entscheidung des Gerichtes und einen Baustopp, da ansonsten der Investor mit massiver Bautätigkeit ökologisch wertvolle Bereiche unwiederbringlich zerstören würde. Bereits im letzten Jahr wurden erste vorbereitende Baumaßnahmen durchgeführt, obwohl der Bebauungsplan noch nicht in Kraft getreten war. Auch dieses Vorgehen, trotz fehlendem Bebauungsplan vor Ort erste Fakten zu schaffen, hatte der BUND mehrfach kritisiert und ein gesondertes Klageverfahren angestrengt, das zu einem teilweisen Baustopp bei der Zerstörung besonders geschützter Biotope führte.

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Quelle:
Presseinformation 04/19, 03.02.2020
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2020

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