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RECHT/260: Meilenstein für den marinen Umweltschutz - Ballastwasserübereinkommen in Kraft (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Hamburg, 8. September 2017

Meilenstein für den marinen Umweltschutz - Ballastwasserübereinkommen in Kraft


Hamburg, 08.09.2017 - Heute, am 8. September 2017, tritt das Internationale Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen, das sogenannte Ballastwasser-Übereinkommen, in Kraft. Schiffe sind verpflichtet, künftig an Bord Anlagen zur Behandlung von Ballastwasser zu installieren, die die weltweite Verschleppung invasiver Tier- und Pflanzenarten verhindern. Die Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Monika Breuch-Moritz, begrüßt das Inkrafttreten: "Das Ballastwasser-Übereinkommen ist ein Meilenstein für den marinen Umweltschutz".

Ballastwasser wird in Seeschiffen mitgeführt, um ihnen die notwendige Stabilität zu verleihen. Bei der Aufnahme von Ballastwasser kommen regelmäßig Organismen, zum Beispiel kleine Fische, Benthos- und Planktonorganismen oder auch pathogene Keime, mit an Bord. Diese werden wieder freigesetzt, wenn das Ballastwasser an anderer Stelle abgelassen wird, um stattdessen Ladung aufzunehmen. Durch den zunehmenden und immer schneller werdenden Schiffsverkehr wächst die Wahrscheinlichkeit, dass die Organismen die Passage im Ballastwasser überleben. Einige von ihnen können invasive Arten sein, die die Ökosysteme in ihrer neuen Umgebung empfindlich beeinflussen können.

Das Ballastwasser-Übereinkommen legt die Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser von Schiffen fest, um die Einschleppung von schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern auf ein Mindestmaß zu verringern beziehungsweise auszuschließen. Das Ballastwasser an Bord von Schiffen muss vor der Abgabe in die Meeresumwelt so behandelt werden, dass ein in dem Übereinkommen vorgeschriebener Standard (Norm D-2) erreicht wird. Für eine Übergangszeit erlaubt das Übereinkommen unter bestimmten Voraussetzungen den Austausch von Ballastwasser (sog. Norm D-1), langfristig wird aber der strengere D-2-Standard gelten, der Qualitätsanforderungen an das abzugebende Ballastwasser stellt. Neubauten müssen den strengeren Standard sofort erfüllen. In Deutschland ist das Ballastwasser-Übereinkommen bereits mit dem Ballastwasser-Gesetz und der See-Umweltverhaltensverordnung umgesetzt worden.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde der Bundesrepublik Deutschland. Mit den Dienstsitzen in Hamburg und Rostock unterstützt die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung die maritime Wirtschaft, fördert die Sicherheit auf dem Meer sowie die nachhaltige Meeresnutzung, informiert über den Zustand von Nord- und Ostsee und stärkt über Monitorings den Umweltschutz.



Detaillierte Informationen finden Sie unter:

http://www.deutsche-flagge.de/de/faq/umweltschutz

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/Ballastwasser/index.jsp

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Quelle:
Pressemitteilung, 08.09.2017
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Tel.: 040/31 90-10 10, Fax: 040/31 90-50 00
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2017

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