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RECHT/179: Deutsche Umwelthilfe ergreift rechtliche Schritte für Baustopp von Stuttgart 21 (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - 9. September 2010

Deutsche Umwelthilfe ergreift rechtliche Schritte für einen Baustopp von Stuttgart 21 wegen Verstoß gegen Luftreinhalteauflagen

Die Deutsche Bahn AG missachtet vorgeschriebene Gesundheits- und Klimaschutzvorgaben - Baumaschinen und Baustellenfahrzeuge ohne Feinstaubfilter und ohne bzw. nur mit roter Plakette im Einsatz - DUH erhebt Dienstaufsichtsbeschwerde bei Verkehrsminister Ramsauer gegen den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes, der seine Aufsichtspflichten verletzt - die Stadt Stuttgart lässt weitere Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte zu und setzt Bürger einer gesundheitsrelevanten Feinstaubbelastung aus


Berlin, 9. September 2010: Die Deutsche Bahn versucht anscheinend weiterhin ihre Ausschreibungspraktiken für das Milliardenprojekt Stuttgart 21 zu verschleiern. Die DB verstößt nämlich auf ihrer Großbaustelle im Herzen Stuttgarts offenbar gegen Gesundheits- und Klimaschutzauflagen zur Minimierung von Feinstaubemissionen, wie wiederholte Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) ergeben haben. Die DUH hat daher eine Offenlegung der Anforderungen hinsichtlich der Dieselrußemissionen von Baufahrzeugen gefordert - was die Bahn seit Wochen ablehnt. Mit einem Konvolut aus Sicht der DUH zur Sache aussageloser Unterlagen hat die Deutsche Bahn AG diese Woche versucht, einem Gerichtstermin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zu entgehen. Dort beschäftigen sich die Richter am 7. Oktober 2010 mit der Frage, ob die Deutsche Bahn AG gegenüber der DUH nach Umweltinformationsgesetz (UIG) auskunftspflichtig ist.

"Die uns nun zugesandten Unterlagen klären die umweltrelevanten Fragen nicht auf, aber offensichtlich steht Bahnchef Grube in Stuttgart derart mit dem Rücken an der Wand, dass ihm jedes Mittel zur Ablenkung vom Desaster Recht ist", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die bisher eingesetzten Baufahrzeuge und Maschinen sind ein klarer Beleg dafür, dass die Bahn erheblich gegen die Umweltauflagen des Planfeststellungsbeschlusses verstößt. Die Weigerung des Eisenbahnbundesamtes, diese Verstöße zur Kenntnis zu nehmen und deswegen die Baumaßnahmen zu Stuttgart 21 einfach so weiterlaufen zu lassen, wird ein juristisches Nachspiel haben", kündigte Resch an.

Laut Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 ist die DB verpflichtet, ausschließlich schadstoffarme Baufahrzeuge und Maschinen nach dem "Stand der Technik" auf den Baustellen zuzulassen. Stand der Technik bedeutet gemäß einer offiziellen Definition der Umweltfachbehörde der Bundesregierung, dem Umweltbundesamt (UBA) in Dessau, dass alle Maschinen und Fahrzeuge mit Dieselmotor mit einem Rußpartikelfilter ausgerüstet sein müssen. In den Ausschreibungen für Auftragnehmer der DB AG macht der staatseigene Konzern dazu jedoch offensichtlich keine oder nur unzureichende Vorgaben. Die Deutsche Umwelthilfe hat daher heute bei Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Eisenbahn Bundesamtes, Gerald Hörster, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber der DB AG im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 eingereicht.

Augenzeugen haben unterdessen Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit ungültigen (roten) Umweltplaketten innerhalb der Umweltzone auf den Baustellen für Stuttgart 21 gesehen. Zeugen berichten auch, dass alte Baumaschinen mit hohen Dieselrußemissionen auf den Baustellen innerhalb der Stadt zum Einsatz kommen.

"Der Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart und die baden-württembergische Umweltministerin Gönner gefährden die Gesundheit der Stuttgarter Bürger und akzeptieren offensichtlich tatenlos die Gesetzesverstöße von Bauherr Grube", sagte Resch. Resch erinnerte daran, dass die Grenzwerte für besonders feinen und damit extrem gesundheitsgefährlichen Feinstaub am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt in diesem Jahr bereits mehr als 70 Mal überschritten wurden. Die Feinstaubgrenzwerte an der Messstelle Neckartor in direkter Nähe zur Baustelle Stuttgart 21 wurden 2009 insgesamt 112 Mal überschritten - so oft wie an keiner anderen Messstelle in Deutschland.


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Quelle:
DUH-Pressemitteilung, 09.09.2010
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32/99 95-0, Fax: 0 77 32/99 95-77
E-Mail: info@duh.de
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2010