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RECHT/164: Schnittfristen - Bei Heckenschnitt an brütende Vögel denken (NABU RP)


NABU Landesverband Rheinland-Pfalz - 1. März 2010

Hecken und Bäume sind geschützte Lebensräume für viele Tiere

NABU Rheinland-Pfalz ruft auf zur Rücksichtnahme auf brütende Vögel


Der NABU Rheinland-Pfalz informiert darüber, dass laut Bundesnaturschutzgesetz ab 1. März Bäume und Hecken in der freien Landschaft nicht mehr beschnitten werden dürfen. Erst ab 30. September dürfen hier wieder entsprechende Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Diese Regelung wurde im neuen Bundesnaturschutzgesetz geändert, die frühere Regelung begrenzte den Zeitraum bis zum 15. März.

Für die Gartenbesitzer im innerörtlichen Bereich gelten keine Fristen - hier kann nur an die Rücksichtnahme appelliert werden. Olaf Strub, der Naturschutzreferent des NABU Rheinland-Pfalz, bittet deshalb die Gartenbesitzer, beim anstehenden "Frühlingsputz" auf brütende Vögel Rücksicht zu nehmen. "Auch wenn im Siedlungsbereich keine Schnittfristen gelten, sollten Gartenfreunde in der Hauptbrutzeit von März bis Juni möglichst keine Gehölzschnitte durchführen." Die frühlingshaften Temperaturen der letzten Woche hätten dazu geführt, dass viele Singvögel mit dem Nestbau anfingen und durch das Schneiden von Sträuchern und Hecken erheblich gestört werden würden.


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Quelle:
Pressemitteilung, 01.03.2010
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.
NABU Rheinland-Pfalz - Pressestelle
Frauenlobstraße 15-19, 55118 Mainz
Tel.: 06131/1 40 39-0, Fax: 06131/1 40 39-28
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2010