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PROZESS/085: Freispruch - Protest oberhalb der Schiene ist freie Meinungsäußerung (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung - Donnerstag, 4. Juni 2009

Freispruch: Protest oberhalb der Schiene ist freie Meinungsäußerung

Am 4. Juni 2009 wurde vor dem Steinfurter Amtsgericht gegen eine Umweltaktivistin verhandelt.


Am 16. Januar 2008 konnte Cécile Lecomte durch eine spektakuläre Kletteraktion oberhalb der Bahnlinie bei Steinfurt (NRW) auf den gefährlichen Export von Atommüll nach Russland aufmerksam machen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen Nötigung. Das Gericht lehnte diese jedoch ab und sprach die Aktivistin frei. Der Amtsrichter sah als erwiesen, dass die Polizei den Zug angehalten hatte und die Angeklagte somit niemanden genötigt habe. Zumal sie außerhalb des Lichtraums der Bahnanlage demonstriert habe. "Fantasie ist eine Waffe, ich freue mich, dass die Legitimität solcher Aktionen in der dritten Dimension als freie Meinungsäußerung anerkannt wurde" erklärte die Cécile Lecomte nach der Verhandlung. Im Plädoyer hatte die Kletterin ihre Beweggründe erläutert: Sie habe die Öffentlichkeit auf diese geheimen Atomtransporte und auf die Gefahren, die sie mit sich bringen, hinweisen wollen.

Eichhörnchen


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Quelle:
Pressemitteilung, 04.06.2009
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2009