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POLITIK/1140: Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes - Grundlage für besseren Schutz der Meere (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 8. Februar 2017 / Naturschutz

Bundesregierung legt Grundlage für besseren Schutz der Meere

Kabinett beschließt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes


Die Bundesregierung hat heute die Grundlagen für einen umfassenderen Schutz der Natur in Nord- und Ostsee sowie für die beschleunigte Errichtung eines Biotopverbunds an Land gelegt. Eine entsprechende Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschloss das Kabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Hendricks: "Ich möchte den Schutz der Natur in Nord- und Ostsee stärken. Wir haben ja nicht nur Verantwortung für den Erhalt von Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe, die bereits auf europäischer Ebene geschützt sind. Auch weniger bekannte Arten brauchen unseren Schutz, zum Beispiel der Sternrochen oder die Islandmuschel. Deren Schutz wird auch dazu beitragen, dass sich der Zustand von Nord- und Ostsee insgesamt deutlich verbessert."

Mit der Novelle wird im Bundesnaturschutzgesetz eine Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, diese und weitere gefährdete Arten in den Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone durch Rechtsverordnungen unter Schutz zu stellen. Ein zweiter Schwerpunkt ist der Aufbau eines bundesweiten Biotopverbundes an Land, der zehn Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Bundesländer, diesen Biotopverbund bis 2027 zu schaffen. Ein solches Netz verbundener Biotope ist für viele Tierarten unabdingbar. Erst die Vernetzung und die Öffnung von Wanderungskorridoren ermöglicht die überlebenswichtige genetische Vielfalt der Arten.

Ein dritter Schwerpunkt Aufnahme von Höhlen und naturnahen Stollen in die Liste der geschützten Biotope , um zum Beispiel die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten zu erhalten. Im Artenschutzrecht sieht der Gesetzentwurf zudem vor, die Vorschriften zur Zulassung von Straßenbauvorhaben, Planungen von Baugebieten oder energiewirtschaftlichen Anlagen an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen. Das bedeutet zwar keine Änderung der Rechtslage, schafft aber mehr Klarheit für Umweltbehörden und Planer.



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Quelle:
Pressedienst Nr. 050/17, 08.02.2017
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2017

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