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POLITIK/1008: Landtagsanhörung. Naturschutz hat geringen Stellenwert in Schleswig-Holstein (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 20. Januar 2010

Landtagsanhörung zum Landesnaturschutzgesetz: Naturschutz hat geringen Stellenwert in Schleswig-Holstein


Die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ist das erste naturschutzpolitische Projekt der neuen Landesregierung aus CDU und FDP. Und die Parteien, so der BUND, machen deutlich, worum es ihnen neben der Umsetzung des Bundesrechts geht - um "den besonderen Wert des privaten Eigentums". Der Gesetzesentwurf zielt gleich im ersten Paragraphen auf den Schutz der Grundeigentümer ab.

"Offensichtlich sind die egoistischen Interessen Einzelner im Zweifelsfalle höher anzusehen als der Naturschutz", bewertet die BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten den Entwurf der Koalition. "Nicht das Eigentum muss vor dem Naturschutz geschützt werden, sondern der Naturschutz muss im Interesse der Allgemeinheit durchgesetzt werden. Dieser Passus ist in einem Landesnaturschutzgesetz systemfremd. Er gehört dort nicht hinein."

Der BUND bezeichnet den Gesetzentwurf als ungewöhnlich bürgerfeindlich und für eine praktische Anwendung unbrauchbar. Seine Handhabbarkeit ist wegen fehlender Wiedergabe der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, auf die aber auf über 134 Seiten ständig verwiesen wird, außerordentlich beschwerlich.

Auch inhaltlich enttäuscht die Gesetzesvorlage. Vorgaben zum gesetzlich gebotenen Schutz der biologischen Vielfalt, dem auch das Land verpflichtet ist, fehlen bezeichnenderweise, ebenso Vorgaben zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Die Positivliste von Eingriffstatbeständen entfällt weiterhin. Sie hatte sich in der Vergangenheit jedoch bewährt. Diese Liste bot eine Orientierungshilfe für Bürger und Behörden, schaffte Rechtssicherheit, erleichterte und beschleunigte Verwaltungshandeln.

Der Landwirtschaft wird in der Eingriffsregelung quasi ein Vorrang vor dem Naturschutz eingeräumt. Vorgaben für die sogenannte landwirtschaftliche Praxis mit naturschutzrechtlichen Grundsätzen fehlen. Gerade in Schleswig-Holstein hat es unübersehbare Veränderungen der landwirtschaftlichen Flächennutzung mit gravierenden Auswirkungen für Natur und Umwelt gegeben, so durch den verstärkten Anbau vom Mais für Biogasanlagen und den immensen Verlusten an Wiesen und Weiden. Wertvolle Landschaftselemente wie Bäume, Gehölze und Kleingewässer gingen zugunsten einer großflächigen Flächenbewirtschaftung verloren. Die S-H-typischen Knicks und die naturnahen Kleingewässer werden nach wie vor zu Biotopen zweiter Klasse degradiert. Ist irgendwo Ausgleich möglich, können sie rücksichtslos beseitigt werden.


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Quelle:
Presseinformation Nr. 3, 20.01.2010
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lerchenstr. 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2010