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MELDUNG/390: Klimaschutzplan 2050 - BfN fordert Abbau naturschädlicher Subventionen (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 11. Oktober 2016

Klimaschutzplan 2050: BfN fordert Abbau naturschädlicher Subventionen

- Studie: ein Viertel aller Subventionen hat negative Auswirkungen auf die Natur
- Erfolg nur durch Konkretisierungen im Klimaschutzplan möglich
- Subventionsabbau setzt zusätzliche Mittel für Naturschutzfinanzierung frei


Bonn, 11. Oktober 2016: Der Entwurf des Klimaschutzplans der Bundesregierung sieht, wie auch verschiedene internationale Umweltabkommen, den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen vor. Konkretisierungen fehlen hingegen noch völlig. Anlässlich der bevorstehenden Abstimmung des Klimaschutzplans unterstreicht Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die Bedeutung, die der Abbau solcher Subventionen gleichermaßen für den Natur- wie auch für den Klimaschutz hat. Hierzu seien insbesondere konkrete Beschlüsse erforderlich.

Ein Viertel aller Subventionen in Deutschland und Europa sind unmittelbar oder zumindest indirekt naturschädigend. "Ein Kernproblem für Deutschland ist die Subventionierung einer Landwirtschaft, die in großen Teilen natur- und klimaschädigend ist. Am sinnvollsten wäre es, die - an landwirtschaftliche Flächen gebundenen - Direktzahlungen umzuschichten und stattdessen ökologische Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte zu honorieren", erklärt die BfN-Präsidentin. Bereits mit einem Bruchteil der Agrar-Direktzahlungen in der EU in Höhe von knapp 40 Milliarden Euro pro Jahr und etwa 5,7 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland könnten wichtige Ökosystemleistungen wiederhergestellt werden. Hierzu zählen etwa sauberes Grundwasser, Bestäubungsleistungen von Insekten sowie vielfältige Erholungslandschaften.

"Vor diesem Hintergrund halte ich es für dringend erforderlich, dass ein konkret bezifferter Abbau naturschädlicher Subventionen beschlossen wird", erklärt Prof. Beate Jessel. Die BfN-Präsidentin weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass "die biologische Vielfalt zunehmend durch den Klimawandel gefährdet wird. Der Abbau naturschädlicher Subventionen hilft zudem, notwendige Finanzmittel zur Stärkung des Naturschutzes freizusetzen: Bereits weniger als zehn Prozent des heutigen Subventionsvolumens reichen dafür aus."

Hintergrund

Die Forderungen von BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel basieren auf den Ergebnissen einer Kurzexpertise zum Abbau naturschädlicher Subventionen, die das Bundesamt für Naturschutz in Auftrag gegeben hat. Die Expertise ermittelt den Umfang naturschädlicher Subventionen und stellt diese dem notwendigen Finanzbedarf für den Naturschutz gegenüber. Danach beläuft sich das Gesamtvolumen aller Subventionen in Deutschland auf jährlich 40 bis 50 Milliarden Euro. Davon sind ein Viertel (rund 10-13 Mrd. Euro p.a.) unmittelbar oder zumindest indirekt naturschädigend. Von diesen Subventionen profitieren neben der Landwirtschaft insbesondere der Verkehrs- und der Energiesektor meist in Form reduzierter Energiesteuersätze. Ein entsprechender Subventionsabbau käme daher sowohl dem Natur- als auch dem Klimaschutz zugute. Gleichzeitig kann schon die Umschichtung von nur sechs bis sieben Prozent der bisher für Subventionen eingesetzten öffentlichen Mittel die prekäre Unterfinanzierung des Naturschutzes beheben.

Warum dies erforderlich ist, zeigen auch die nationalen TEEB-Berichte "Naturkapital und Klimapolitik" sowie "Ökosystemleistungen in ländlichen Räumen": Viele der Leistungen intakter Ökosysteme sind von hoher Bedeutung für die Reduzierung von Treibhausgasen und die Anpassung an den Klimawandel. Mehr Naturschutz kann daher helfen, die Folgen des Klimawandels für Mensch und Umwelt abzumildern. Zugleich verstärkt der Klimawandel die bereits dramatische Gefährdung von Arten und Ökosystemen. Daneben gibt es eine ganze Reihe internationaler Vereinbarungen, die den Abbau naturschädlicher Subventionen fordern und zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat: Hierzu zählen unter anderem das Kyoto-Protokoll zur Klimarahmenkonvention, der Strategische Plan 2011-2020 (Kernziel 3) für den Erhalt der biologischen Vielfalt unter dem Dach der Biodiversitätskonvention, die G20-Beschlüsse in Pittsburgh/USA 2009 und die EU-Strategie 2020 für die "Leitinitiative ressourcenschonendes Europa".

In der konkreten Umsetzung kann hierbei an die Erfahrungen mit dem Abbau anderer, ebenfalls als natur- und klimaschädlich eingestufter Subventionen angeknüpft werden: So werden die Steinkohlesubventionen bis Ende 2018 nach Jahrzehnten der schrittweisen sozialverträglichen Zurückführung ganz auslaufen.



Bezug
Die Kurzexpertise ist kostenlos als pdf-Version unter
http://www.bfn.de/0318_subventionen.html verfügbar.

Die TEEB-Studien "Naturkapital und Klimapolitik" und "Ökosystemleistungen in ländlichen Räumen" sind ebenfalls kostenlos als pdf-Versionen verfügbar:
http://www.naturkapital-teeb.de/publikationen/projekteigene-publikationen

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Quelle:
Pressemitteilung, 11.10.2016
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Tel.: 0228/8491-0, Fax: 0228/8491-9999
E-Mail: info@bfn.de
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2016

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