Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

MELDUNG/273: Stopp für Steinbruch am Urberg (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 1. April 2014

Erfolgreiche BUND-Klage: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Berufung zurück und bestätigt BUND

Ein guter Tag für den Natur- und Artenschutz - Keine Steinbrucherweiterung am Urberg



Juristischer Erfolg des BUND-Landesverbandes Baden-Württemberg für den Natur- und Artenschutz: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Berufungsantrag der Firma Knauf Marmorit GmbH gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen. Die Firma hatte ursprünglich ihren Steinbruch am Urberg bei Bollschweil erweitern wollen, der BUND reichte Klage gegen dieses Vorhaben ein. Durch die Zurückweisung des Berufungsantrags ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg von Ende Dezember 2012 nun endgültig rechtskräftig. Der Abbau von Kalk am Urberg ist damit endgültig gestoppt.

Stuttgart. "Dies ist ein guter Tag für den Natur- und Artenschutz am Südlichen Oberrhein und für ganz Baden-Württemberg", kommentiert BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, "es ist nun gerichtlich bestätigt: Natur- und Artenschutz sind ein ebenso wichtiges öffentliches Interesse wie die Rohstoffsicherung. Das wird sich weit über Urberg hinaus auf andere Bauprojekte auswirken."

Zukünftig werden Ausnahmen vom Natur- und Artenschutz viel strenger geprüft werden müssen. "In einer Zeit, in der Regierungsmitglieder wie Staatssekretär Murawksi öffentlich zur Missachtung von geltendem Artenschutzrecht aufrufen, ist der VGH-Beschluss ein wichtiges Signal", so Dahlbender.

In seinem Beschluss bestätigt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Freiburg und damit die Einwände des BUND auf ganzer Linie. Die geplante Steinbrucherweiterung verstößt gegen maßgebliche Vorschriften des Habitats-, Arten- und Landschaftsschutzes. Die Gerichte sehen in der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung schwerwiegende Abwägungsfehler des Regierungspräsidiums Freiburg. "Das ist eine deftige Rüge für das Regierungspräsidium: Zum einen wurde die Beeinträchtigung von Naturräumen, Tieren und Pflanzen heruntergespielt, zum anderen das sogenannte überwiegende öffentliche Interesse an der Rohstoffgewinnung zu stark gewichtet", fasst Dahlbender die gerichtliche Begründung zusammen.

Laut VGH-Beschluss fehlt es an der der konkreten und nachweisbaren Feststellung zwingender Gründe für das öffentliche Interesse am Kalksteinabbau am Urberg. Das Regierungspräsidium habe sich ohne ausreichende Prüfung die Argumente des Unternehmens zu Eigen gemacht und auf eine eigene, unabhängige Abwägung verzichtet.

Brigitte Dahlbender dankte den Aktiven der BUND-Ortsgruppe Schönberg und der Bürgerinitiative "Bürger für den Urberg" für ihr Engagement. "Ihre auf guter Sachargumentation basierende Beharrlichkeit in den vergangenen zehn Jahren hat sich ausgezahlt", so die BUND-Landesvorsitzende.

*

Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 01.04.2014
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014