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MELDUNG/026: Abrissarbeiten stoppen - S 21 zerstört Fledermausvorkommen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 1. September 2010

S 21 zerstört Fledermausvorkommen im Stuttgarter Bahnhof

BUND fordert Eisenbahn-Bundesamt wegen massiven Verstoßes gegen Naturschutzrecht zum sofortigen Stopp der Abrissarbeiten auf


Stuttgart. Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg hat das Eisenbahn-Bundesamt mit heutigem Schreiben und einer 3-Tages-Frist dazu aufgefordert, die Abrissarbeiten am Stuttgarter Hauptbahnhof unverzüglich zu stoppen. In den letzten Tagen gab es zahlreiche Sichtbeobachtungen von Fledermäusen in und um den Bahnhof herum, die mittlerweile von Experten bestätigt wurden.

Bei sämtlichen in Deutschland vorkommenden Fledermausarten handelt es sich sowohl nach EU-Recht als auch nach Bundesnaturschutzgesetz um streng geschützte Arten. Erhebliche Störungen während der derzeit stattfindenden Paarungszeit sind ebenso verboten wie die Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die S-21-Planer scheint dies nicht zu beeindrucken. Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des BUND, erklärt dazu: "Die Artengruppe der Fledermäuse ist im Planfeststellungsbeschluss zu S21 im Bereich des Bahnhofsgebäudes nicht einmal aufgeführt. Das bedeutet, dass schon bei den Planungen möglicherweise vorkommenden Fledermausquartieren keinerlei Beachtung geschenkt und bereits zu diesem Zeitpunkt das Naturschutzrecht ignoriert wurde."

Der BUND hat sich Anfang der Woche unmittelbar nach den ersten Beobachtungen und Meldungen besorgter Bürger, die die Fledermäuse entdeckten, an das Regierungspräsidium Stuttgart als Höhere Naturschutzbehörde gewandt. Von dort wurde mitgeteilt, dass das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde für die Kontrolle des gesamten Bauvorhabens zuständig sei. Man habe die dortigen Verantwortlichen jedoch benachrichtigt und angeraten, zur sachkundigen Prüfung einen Fledermausexperten hinzuzuziehen. Das Eisenbahn-Bundesamt hat mittlerweile die "DB Projekt Bau" zur Stellungnahme binnen 2 Wochen aufgefordert. Nach Ansicht des BUND ist dies völlig unzureichend. "Die Fledermausbeobachtungen im Bahnhof sind vielfach bestätigt worden. Naheliegend ist auch, dass die Tiere durch die Abrissarbeiten der jüngsten Zeit aufgeschreckt wurden. Es liegt nun an den Planern von S21, umgehend den Regelungen europäischen und bundesdeutschen Umweltrechtes nachzukommen und die Bauarbeiten sofort zu stoppen, ehe die Fledermausquartiere unwiederbringlich zerstört sind." Der BUND hat dem Eisenbahn-Bundesamt mit rechtlichen Schritten gedroht, falls die Behörde bis Anfang der kommenden Woche untätig bleibt. Nach Ansicht des Umweltverbandes muss nun zunächst ein Gutachten zum Fledermausvorkommen im Hauptbahnhof erstellt werden, um bei weiteren Schritten dann artenschutzrechtliche Belange angemessen zu berücksichtigen.


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Quelle:
Presseinformation, 1. September 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2010