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LUFT/589: Rückgang der Stickstoffdioxidbelastung reicht noch nicht aus (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 3. Februar 2018

Luftqualität 2017: Rückgang der Stickstoffdioxidbelastung reicht noch nicht aus

Grenzwertüberschreitungen in rund 70 Kommunen - Diesel-Nachrüstung mit Katalysatoren nötig


Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Die Zahl der Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen nahm nach erster Schätzung von 90 auf 70 ab. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Dennoch: An rund 46 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten, an zwei Drittel dieser Stationen mit Werten von mehr als 45 µg/m3 sogar deutlich.

"Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Wir sind aber noch längst nicht am Ziel. Immer noch liegen viele Städte deutlich über dem seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert, viele Einwohner sind also weiter zu viel gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid ausgesetzt. Schuld sind vor allem die Diesel-Autos mit hohen Realemissionen, die oftmals erst in den vergangen Jahren zugelassen wurden und in den Städten unterwegs sind", sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. "Wie vom Umweltbundesamt im Sommer 2017 geschätzt, werden die Maßnahmen des Diesel-Gipfels mit Software-Updates und Umtauschprämien nicht ausreichen, um die Luft in den Städten so zu verbessern, dass die Grenzwerte überall eingehalten werden. Wir brauchen dringend die Hardware-Nachrüstung der Autos und leichten Nutzfahrzeuge. Nur so können wir die Gesundheitsbelastungen durch Stickstoffoxide schnell und vor allem dauerhaft senken."

Den Rückgang der mittleren Stickstoffdioxidbelastung an verkehrsnahen Messstationen im Jahr 2017 um zirka zwei Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel wertet das UBA als Indiz dafür, dass die durch die Dieseldebatte angestoßenen Maßnahmen in den Städten anfangen zu wirken. So wurden beispielsweise örtlich Tempolimits eingeführt sowie durch Straßenverengung der Verkehr reduziert, es wurden öffentliche Verkehre gefördert und Busse nachgerüstet. Bundesweit wurden Autos mit hohen Realemissionen durch Software-Updates hinsichtlich ihrer NOx-Emission leicht verbessert. Außerdem erneuerte und veränderte sich die Fahrzeugflotte hin zu weniger Dieseln: Das Kraftfahrbundesamt (KBA) zeigt in seinen Neuzulassungszahlen 2017 eine Verschiebung hin zu benzinbetriebenen PKW. Ihr Anteil steigt um über elf Prozent gegenüber 2016, Diesel verlieren über 15 Prozent.

Wie sich die einzelnen Maßnahmen jeweils auf die Luftqualität auswirken, lässt sich mit den vorliegenden Daten derzeit nicht exakt bestimmen. Die NO2-Messdaten und deren Rückgang bestätigen allerdings, dass Software-Updates und der Rückkauf alter Diesel-PKW (Umtauschprämie) nur ein begrenztes Minderungspotential aufweisen. Nach Berechnungen des UBA könnte die NO2-Luftbelastung durch die beiden Maßnahmen maximal zwischen zwei und fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken. Wichtig: Beide Maßnahmen wirken erst seit Ende 2017.

In der vorläufigen Jahresauswertung "Luftqualität 2017" betrachtet das UBA neben Stickstoffdioxid auch Feinstaub und Ozon.

Feinstaub (PM10): Die Feinstaubbelastung war 2017 im Vergleich zum Zeitraum 2005 bis 2016 geringer. Außer zu Beginn des Jahres blieben besonders feinstaubbegünstigende Wetterlagen aus. 2017 gehörte mit den beiden Vorjahren zu den am geringsten mit Feinstaub belasteten Jahren. Nur an der verkehrsnahen Messstation am Stuttgarter Neckartor wurde mit 45 Tagen erneut der Grenzwert überschritten (PM10-Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ an mehr als 35 Tagen im Jahr). Allerdings sollen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Werte an höchstens drei Tagen pro Jahr über 50 µg/m³ liegen. Dieses Ziel überschreiten 87% aller Messstationen in Deutschland. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sollte nach Auffassung des UBA der von der WHO empfohlene Wert eingehalten werden. Es bedarf also weiterer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub weiter zu verringern. Zukünftig ist es verstärkt notwendig, besonderes Augenmerk auf die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsscheiben, Kupplungen und Reifen zu legen.

Ozon: Die Ozonkonzentrationen waren 2017 im Vergleich zu den letzten 20 Jahren niedrig. Anders als der Hitzesommer 2015 war der Sommer 2017 eher wechselhaft und es traten keine lang anhaltenden Schönwetterperioden auf, die die Ozonbildung hätten begünstigen können. Dennoch kam es an 17 Prozent aller Messstationen zu Zielwert- Überschreitungen (der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr - gemittelt über 3 Jahre - den Wert von 120 µg/m3 überschreiten).


Tagesaktuelle Daten zur Luftqualität
https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten
Themenseite Stickstoffoxide
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/stickstoffoxide
Themenseite Feinstaub
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub
Themenseite Ozon
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/ozon
Themenseite Luft
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft
Fragen und Antworten zum Diesel
https://www.umweltbundesamt.de/themen/9-fragen-antworten-diesel

Publikationen
Luftqualität 2017
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/luftqualitaet-2017

Dokumente
Städte mit NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/lq_2017_no2-ueberschreitungen_staedte.pdf
NO2: Vorläufige Werte der Messstationen 2017 (XLS)
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/no2_2017_und_2016.xlsx
Feinstaub: Vorläufige Werte der Messstationen 2017 (XLS)
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/pm10_2017.xlsx
PM 5-2018 (PDF)
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/pm_5-2018_luftqualitaet_2017.pdf

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Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 5/2018, 01.02.2018
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340/2103-2285
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2018

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