Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

LUFT/529: Verwaltungsgericht - Baden-Württemberg muss Luftqualität in Reutlingen verbessern (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - Pressemitteilung, 26. Januar 2015

Nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Baden-Württemberg muss Luftqualität in Reutlingen verbessern

Regierungspräsidium Tübingen muss Luftreinhalteplan für Reutlingen neu schreiben - Verkehrsminister Hermann schiebt Luftreinhaltung aufs Abstellgleis - DUH fordert Einhaltung der Grenzwerte bundesweit vor 2021



Berlin, 26.1.2015: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Streit um saubere Luft in Reutlingen für sich entschieden. Das Land Baden-Württemberg hat auf eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22.10.2014 verzichtet. Dieses sieht einen neuen Luftreinhalteplan für die knapp 110.000 Einwohner große Kreisstadt Reutlingen im Regierungsbezirk Tübingen vor, weil diese die Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) überschritten hatte. Die DUH hatte im Januar 2012 Klage gegen Baden-Württemberg eingereicht und fordert nun eine rasche Umsetzung effizienter Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert die jüngsten Äußerungen zur Luftreinhaltepolitik von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann und Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn heftig. Beide hatten vergangene Woche erklärt, die seit 2005 gesetzlich gültigen Feinstaub-Grenzwerte in Baden-Württembergs Landeshauptstadt nicht vor 2021 einhalten zu wollen - Grenzwerte für NO2 sogar erst ab 2025. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, betont, dass die DUH eine schnelle Einhaltung der Luftqualitätswerte notfalls auch auf dem Klageweg durchsetzen werde.

"Auch die beiden grünen Spitzenpolitiker Hermann und Kuhn müssen europäische Umweltgesetze einhalten. Und die besagen, dass schnellstmöglich und nicht erst in sieben Jahren den Bürgern Baden-Württembergs saubere Luft zusteht. Die Deutsche Umwelthilfe wird notfalls die grün-rote Landesregierung über Gerichtsentscheidungen zwingen, weniger Rücksichtnahme auf die Automobilindustrie zu nehmen und Politik für die vielen hunderttausend unter Dieselruß und NO2 leidenden Menschen zu machen", kündigt Resch an und verweist auf zahlreiche zur Verfügung stehende Mittel, welche die Luftqualität verbessern. "In Stuttgart, aber auch in Reutlingen, müssen beispielsweise schnellstmöglich die ÖPNV-Busflotten mit SCRT-Filtern ausgestattet und nunmehr Baumaschinen und -fahrzeuge mit Partikelfilter eingesetzt werden." Auch für Diesel-Taxis sieht die DUH zumindest in Stuttgart schwarz. Ähnlich wie in London sollten in der Landeshauptstadt nur noch Umwelttaxen zugelassen werden.

Weitere Maßnahmen seien die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs, sowie ein effektives Verkehrsmanagement. Das Urteil verpflichtet ebenfalls Stadt und Land dazu, Verhandlungen zu einem kostenlosen Nahverkehr aufzunehmen. Bundesweit führe kein Weg an der Einführung einer "blauen Plakette" vorbei. Die DUH bemüht sich auch in zahlreichen anderen Städten, darunter Wiesbaden, Darmstadt und München für bessere Maßnahmen bei der Luftreinhaltung und fordert ein schnelles Handeln der zuständigen Behörden bei der Implementierung von Maßnahmen.

"Die Einsicht, dass Baden-Württemberg viel mehr für die Gesundheit der Reutlinger Bürger tun muss, kommt spät, aber sie kommt. Gleichzeitig sendet der Erfolg vor Gericht ein klares Signal: Deutschland muss sich an europäisches Recht halten und darf sich nicht länger gegen die Gesundheitsinteressen der eigenen Bürger stellen", bewertet Remo Klinger, Anwalt in der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in dem Prozess vertreten hat, den Ausgang des Streits.

*

Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 26.01.2015
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2015


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang