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LUFT/522: Gerichte müssen gegen Überschreitung von Luftgrenzwerten vorgehen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 20. November 2014 / Emissionen

Gerichte müssen gegen Überschreitung von Luftgrenzwerten vorgehen



In einer Grundsatzentscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGh) am Mittwoch Großbritannien für das Nichteinhalten der Luftqualitätsstandards gerügt. Nationale Gerichte sollen nun sicherstellen, dass EU-Regierungen die Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie einhalten.

Das Vereinigte Königreich hatte die Qualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid in der Luft in 16 Gebieten überschritten. Deshalb hatte die Umweltorganisation ClientEarth im Jahr 2011 Klage eingereicht. Das oberste Gericht Großbritanniens hatte dann offene rechtliche Fragen im Mai 2013 an den EuGh weitergegeben.

Der EuGh stellte klar, dass lediglich das Vorhandensein eines Luftqualitätsplans nicht ausreichend sei. Bei Nichteinhaltung der Richtwerte sind die zuständigen Behörden verpflichtet, in kürzester Zeit die Grenzüberschreitungen einzudämmen. Die zuständigen nationalen Gerichte haben dabei das Recht, gegenüber den Behörden jede dazu erforderliche Maßnahme zu erlassen.

Anlässlich der momentanen Diskussion um die Rücknahme des europäische Pakets zu Luftqualität durch die EU-Kommission (EU-News vom 17.11.14)[1] befürworten Umweltverbände die Entscheidung des EuGh. Arne Fellermann, Experte für Luftqualität beim Europäischen Umweltbüro (EEB), sagte dazu: "Das Zurückziehen des Luftpakets würde es für Städte nicht leichter, sondern schwerer machen, die Luftqualitätsstandards einzuhalten. Örtliche Behörden schaffen das nicht alleine. Sie brauchen Unterstützung von nationaler und EU-Ebene, um gegen die ausufernden Verschmutzungswerte vorzugehen." Auch Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), bekräftigte sofortiges Handeln: "Der EuGh hat endlich klargestellt, dass Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Luftschadstoffgrenzwerte ausnahmslos einzuhalten. Wir fordern eine unverzügliche Umsetzung effektiver Lufteinhaltemaßnahmen in ganz Europa".

400.000 Tote jährlich in der EU lassen sich auf übermäßige Luftverschmutzung zurückführen. Eine diese Woche erschienene Studie der Europäischen Umweltagentur (EEA)[2] zeigt die horrenden Zahlen zu Luftqualitätsüberschreitungen auf.

Der Fall geht nun zurück nach Großbritannien, wo mit einer finalen Entscheidung im nächsten Jahr gerechnet wird. Das EuGH-Urteil öffnet auch die Möglichkeit für EU-Bürgern in anderen EU-Staaten, gegen nationale Verstöße im Bereich Luftqualität vorzugehen. [es]



Urteil des EuGh
http://l.duh.de/xthum

PM des EuGh
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-11/cp140153en.pdf

Stellungnahme EEB
http://www.eeb.org/EEB/index.cfm/news-events/news/landmark-eu-court-ruling-set-to-nudge-uk-into-action-on-air-pollution-e2809cas-soon-as-possiblee2809d/

Stellungnahme DUH
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=3417

[1] http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/politik-recht/2922-deutschland-muss-die-ruecknahme-zentraler-umweltgesetzgebungen-verhindern

[2] http://www.eea.europa.eu/publications/air-quality-in-europe-2014

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Quelle:
EU-News, 20.11.2014
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2014