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LÄRM/137: Fluglärm in Hamburg - Wenn nur noch klagen hilft (BAW)


BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) - Pressemitteilung, 12. Juli 2018

Fluglärm in Hamburg: Wenn nur noch klagen hilft

Planfeststellungsbeschluss fehlerhaft - Schutzbestimmungen unbestimmt


Die Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) unterstützen ausdrücklich die juristische Klärung des Sachverhaltes um die Einhaltung der Schutzbestimmungen für die Bevölkerung am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen "Helmut Schmidt".

Mit der Mitteilung der BIG-Fluglärm Hamburg e.V., "Flughafen-Planfeststellungsbeschluss ungültig wegen unzureichender Einbindung von Schutzbestimmungen für die Bevölkerung - Initiativen fordern erneutes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung", an die Mitglieder des Umweltausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft und die Presse (Anlage), wurde ein neues Kapitel im bereits Jahrzehnte andauernden Streit zwischen dem kommerziellen Flughafenbetreiber (Flughafen Hamburg GmbH) sowie der Flughafen-Genehmigungsbehörde (Hamburger Wirtschaftsbehörde, BWVI) einerseits und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern andererseits eröffnet.

Hierzu Martin Mosel, Sprecher der BAW sowie des Arbeitskreises Luftverkehr im BUND Hamburg: "Mit dem nochmaligen Belastungszuwachs im laufenden Jahr und der fortwährenden Hinhaltetaktik der Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik ist der Geduldsfaden bei den Betroffenen gerissen. Noch nie gab es am Hamburger Flughafen derart viele Regelverstöße und Umgehungen der Schutzbestimmungen für die Bevölkerung. Punktepläne und Pünktlichkeitsoffensiven sowie die Anhebung der Start- und Landeentgelte haben nachgewiesener Maßen keine Verbesserung gebracht. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt den Sachverhalt juristisch aufzuarbeiten und durch eine unabhängige Gerichtsbarkeit klären zu lassen. Das begrüsse ich ausdrücklich und es bestärkt uns in unserer gemeinsamen Forderung nach dem konsequenten Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Die von Fluglärm und Flugdreck übermäßig belasteten Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit."



www.nachts-ist-ruhe.de

Raute


BIG Fluglärm-Hamburg e.V. - Hamburg, 11.7.2018

Flughafen-Planfeststellungsbeschluss ungültig wegen unzureichender Einbindung von Schutzbestimmungen für die Bevölkerung - Initiativen fordern erneutes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Nachdem die Hamburger Wirtschaftsbehörde als zuständige Luftverkehrsaufsichtsbehörde keine aktuelle Betriebserlaubnis für den Hamburger Flughafen vorlegen konnte, fordern Anwohner und Fluglärmschutzinitiativen den dann auch offenbar mangelhaften Planfeststellungsbeschluss von 1998 zu erneuern.

Nach Ansicht unseres Luftrechtsexperten Karsten Sommer ist der Planfeststellungsbeschluss fehlerhaft. Es wurde versäumt, die Benutzungsregeln der Start- und Landebahnen als Schutzbestimmungen für die Bevölkerung rechtsverbindlich in den Beschluss einzubinden.

Diese sog. Bahnbenutzungsregelungen legen fest, dass durch den Flugbetrieb möglichst wenig bewohnte Gebiete überflogen werden dürfen, um die Lärmbelästigungen für die Menschen möglichst gering zu halten und sind als anerkannte Schutzregelungen im Luftfahrthandbuch niedergelegt. Sie fehlen aber in der Betriebsgenehmigung des Flughafens, wie jetzt festgestellt wurde.

Weil inzwischen meist nicht nach diesen Bahnbenutzungsregeln gestartet und gelandet wird, hatten Hamburger Anwohner bei der Wirtschaftsbehörde und der Deutschen Flugsicherung beantragt, dass der Luftverkehr sich an diese Regeln halten müsse und diese nicht zur Ausnahme gemacht werden dürften. Nachdem diesem Antrag aber nicht nachgekommen wurde, haben sie nun Klage beim Hamburger Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Wirtschaftsbehörde und Deutsche Luftaufsicht berufen sich seit Jahren regelhaft auf Ausnahmesituationen, die Abweichungen von den Regeln erlauben. Ursache des Problems ist die inzwischen entstandene Überlastung des Hamburger Flughafens, die die Einhaltung der Schutzregeln nicht mehr möglich macht.

Flughafen-Planfeststellungsbeschluss ungültig

Uwe Schröder vom Dachverband BIG Fluglärm-Hamburg e.V. dazu: Wenn Schutzbestimmungen, wie die Bahnbenutzungsregeln nicht mehr eingehalten werden, die Nachtruhe nicht geschützt werden kann, wenn pausenlos im Minutentakt geflogen, immer größeres Fluggerät verwendet werden muss, mit dem jeder Flug lauter wird und dann auch mehr Wirbelschleppen mit Potential von Schadensfällen mit sich bringt, kann schon lange nicht mehr von Stadtverträglichkeit des Flughafens gesprochen werden, sondern eher von einem dringenden Bedarf nach Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung.

Das nun eingeleitete Verwaltungsverfahren mit dem Antrag, den Planfeststellungsbeschluss von 1998 wieder aufzunehmen, und die Klage gegen Luftverkehrsaufsichtsbehörde und Deutsche Flugsicherung könnten für die Hansestadt Hamburg brisant werden. Bei einem Wiederaufgreifen des Planfeststellungsverfahrens von 1998 wird mit Anwendung strengerer Umweltschutzstandards als damals, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und möglicherweise jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen sein.

BIG Fluglärm-Hamburg e.V.
Dachverband der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm e.V.
Willersweg 23 22415 Hamburg
big-fluglaerm@web.de
www.fluglaerm.de/big
https://www.big-fluglaerm-hamburg.de/

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Quelle:
Pressemitteilung, 12.07.2018
BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz
in Hamburg und Schleswig-Holstein
Bilenbarg 21, 22397 Hamburg
E-Mail: presse@baw-fluglärm.de
Internet: www.baw-fluglaerm.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2018

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