Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


LÄRM/136: Missachtung der Nachtflugbeschränkungen am Hamburger Flughafen nimmt weiter zu (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 6. Juli 2018

Missachtung der Nachtflugbeschränkungen am Hamburger Flughafen nimmt weiter zu

Senat informiert Abgeordnete fehlerhaft


Bei der Auswertung der Flugbewegungen nach 23 Uhr im ersten Halbjahr 2018 musste der BUND feststellen, dass die geltenden Betriebszeiten am Flughafen Hamburg weiter massiv verletzt werden. Alle Maßnahmen, die seitens der Wirtschaftsbehörde und des Flughafens zur Eindämmung der Verspätungen angekündigt wurden, bleiben wirkungslos. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2017 (400 Verspätungen nach 23 Uhr) haben die Starts und Landungen im gleichen Zeitraum 2018 um fast 50% zugenommen (589 Verspätungen nach 23 Uhr).

"Der Flughafen wird immer unglaubwürdiger, Ankündigung folgt auf Ankündigung. Jetzt ist angeblich das gesamteuropäische Flugaufkommen Schuld an der immer weiter zunehmenden Lärmbelastung der Bevölkerung nach 23 Uhr. Diese Nebelkerzen gehören entlarvt. Am Hamburger Flughafen muss endlich wirkungsvoll eingegriffen werden", so Martin Mosel, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Luftverkehr.

Als äußerst problematisch kritisiert der BUND Hamburg außerdem die jüngste Informationspolitik des Senats gegenüber den Abgeordneten des Umweltausschusses. Auf der Anhörung des Senates zur BUND-Volkspetition für eine konsequente Nachtruhe am 24.05.2018 hatten Senatsvertreter die Auskunft erteilt (Wortprotokoll 21/37), eine entsprechende Änderung der Betriebsgenehmigung auf 22 Uhr sei nicht möglich. Dies ist nachgewiesenermaßen falsch. Eine Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses wäre jederzeit herbei zu führen. Der BUND Hamburg hat seine juristische Prüfung an die Vorsitzende des Umweltausschusses, Birgit Stöver (CDU) und die Fraktionschefs Dirk Kienscherf (SPD) und Anjes Tjarks (Grüne) zur Befassung weitergeleitet.

"Der Senat hat die Abgeordneten an einer entscheidenden Stelle fehlerhaft informiert. So darf eine Regierung nicht mit einer Volkspetition umgehen. Die berechtigten Interessen der zigtausend Fluglärmgeschädigten dürfen nicht lapidar abgebügelt werden. Wir erwarten eine umfassende Korrektur der Senats-Informationen an die Hamburgische Bürgerschaft, damit das Parlament aufgrund von Fakten nach der Sommerpause über unsere Volkspetition entscheiden kann", fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND Hamburg tritt für ein konsequentes Nachtflugverbot ab 22 Uhr am Hamburger Flughafen ein und fordert die Bürgerschaft auf, in diesem Sinne über die Fluglärm-Volkspetition des BUND zu entscheiden. Nach mehrfacher Verschiebung soll der zuständige Umweltausschuss eine Empfehlung nach der Sommerpause an die Bürgerschaft abgeben.

*

Quelle:
Presseinformation Nr. 32, 06.07.2018
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang