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LÄRM/134: Anhörung Fluglärm - Senat und Bürgerschaft müssen Nachtflugverbot umsetzen (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 23. Mai 2018

Anhörung Fluglärm: Senat und Bürgerschaft müssen Nachtflugverbot umsetzen und für eine nachvollziehbare Betriebsgenehmigung sorgen

Letzte Anhörung vor Bürgerschaftsentscheidung zur BUND-Fluglärm-Petition / Verspätungen nehmen weiter zu


An diesem Donnerstag, den 24.05.2018, findet im Hamburger Rathaus die Anhörung des Senats durch den Umwelt- und Wirtschaftsausschuss zur Volkspetition des BUND Hamburg für ein konsequentes Nachtflugverbot am "Helmut Schmidt-Airport" ab 22 Uhr statt. Bei dieser Anhörung handelt es sich um die letzte von insgesamt drei Ausschuss-Anhörungen, die die Grundlage für die abschließende Entscheidung der Bürgerschaft zur BUND-Fluglärm-Petition darstellen. Fast 15.000 Menschen hatten die Petition bis September 2017 unterschrieben. Mit einer Entscheidung der Bürgerschaft wird vor der Sommerpause gerechnet.

Der BUND Hamburg konnte im Rahmen einer aktuellen Akteneinsicht bei der für die Genehmigung und Kontrolle des Hamburger Verkehrsflughafens zuständigen Wirtschaftsbehörde (BWVI) zwischenzeitlich feststellen, dass diese über keine zusammenhängende und in sich schlüssig nachvollziehbare Betriebsgenehmigung verfügt. Dies hat zur Folge, dass Wirtschaftsbehörde und Umweltbehörde (BUE) in der Fluglärmschutzkommission am Flughafen Hamburg unterschiedliche Auffassungen über die Betriebszeiten vertreten.

"Kein Wunder, dass Verstöße gegen die Betriebsgenehmigung und die Bahnbenutzungsregeln zum Dauerzustand am Hamburger Flughafen werden. Niemand scheint den exakten Überblick zu haben, was seit 1956 eigentlich alles genehmigt wurde und was nicht. Fest steht: Es gibt keine nachvollziehbare Betriebsgenehmigung - ein unhaltbarer Zustand. In dieses offensichtliche Genehmigungschaos muss jetzt Licht gebracht werden", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.

Obwohl die Anzahl von Linien- und Touristikflügen im letzten Jahr insgesamt leicht rückläufig war, steigen die Nachtflugbewegungen nach 23 Uhr auf einen neuen Negativrekord: So stiegen in den ersten vier Monaten des Jahres 2018 im Vergleich zum Vorjahr die Starts nach 23 Uhr von 38 auf 48 und die Landungen von 130 auf 220.

"Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft dürfen sich nicht länger zum Narren halten lassen. Die freiwillige Verabredungen mit dem Flughafen bringen nichts und die Belastungssituation wird immer dramatischer. Es ist höchste Zeit, für die Zigtausend Lärmbetroffenen ein Nachtflugverbot ab 22 Uhr einzuführen", so Manfred Braasch.

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Quelle:
Presseinformation, 23.05.2018
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2018

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