Volksbegehren Artenvielfalt
Gemeinsame Pressemitteilung - 9. April 2019
Konkrete Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen
Trägerkreis fordert von der Staatsregierung die Umsetzung der am
Runden Tisch entwickelten Ergänzungsvorschläge für das Begleitgesetz
München/Hilpoltstein, 08.04.2019 - Der Trägerkreis Volksbegehren Artenvielfalt - "Rettet die Bienen!" fordert von der Bayerischen Staatsregierung eine angemessene Berücksichtigung der Verbesserungsvorschläge, die bei den von Alois Glück geleiteten Arbeitsgruppen zum Runden Tisch Artenvielfalt entwickelt wurden. "Bei den sich überschlagenden Ereignissen der letzten Wochen müssen Inhalte vor Inszenierung gehen", so Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und Stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern vor der kurzfristig für Dienstag angesetzten Kabinetts-Pressekonferenz zum Artenschutz. Der Trägerkreis hat deshalb heute eine Reihe von Ergänzungsforderungen formuliert, die das von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) angekündigte "Volksbegehren plus" ermöglichen sollen. Exemplarisch nennen die vier Sprecher des Trägerkreises Maßnahmen aus den Bereichen Waldschutz, Moorschutz, kommunaler Umweltschutz und Vollzug des Naturschutzgesetzes.
Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV: "Für den Schutz unserer biologischen Vielfalt im Wald sind vor allem auch nutzungsfrei Flächen zwingend erforderlich. Im Koalitionsvertrag findet sich schon jetzt die Verpflichtung 'dauerhaft rund 10% der staatlichen Waldflächen als nutzungsfreie Naturschutzflächen und Naturwaldflächen von der forstwirtschaftlichen Nutzung' auszunehmen. Als Fachverband fordert der LBV, dass diese Flächen über die verschiedenen Naturräume in Bayern verteilt ausgewiesen werden. Große, nutzungsfreie Schutzgebiete im Auwald an der Donau sowie im Laubwald, insbesondere Steigerwald und Spessart, müssen unbedingt Teil hiervon sein."
Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Landtags-Grünen: "Das angekündigte 'Plus' für mehr Artenschutz fehlt bis jetzt noch. Es bedeutet neben zusätzlichen Maßnahmen zwangsläufig ein Plus von 100 Stellen beim Personal an den Unteren und Höheren Naturschutzbehörden. Damit wir das künftige Naturschutzgesetz erfolgreich vollziehen können, brauchen wir kompetente Beratung der Akteure und Kontrolle bei der Umsetzung.
Richard Mergner, Landesvorsitzender BUND Naturschutz in Bayern: "Gemeinden und Landkreise müssen ihre Grünflächen im Sinne des Artenschutzes bewirtschaften. Hierbei soll auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet und soweit nötig die Düngung auf ein die natürliche Artenvielfalt erhaltendes Maß reduziert werden. Bei der Neuanlage von Blühflächen ist regional spezifisches Saatgut zu verwenden."
Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende: "Die SchülerInnen rufen jeden Freitag nach Zukunft und demonstrieren für mehr Klimaschutz. Das ist toll! Moore sind immens wichtig für Klimaschutz und Artenvielfalt. Der Schutz der letzten Moore, die wir in Bayern überhaupt noch haben, muss endlich gewährleistet werden. Wir fordern: Keine weiteren Grundwasserabsenkungen und keine ackerbauliche Nutzung mehr auf Moorböden. Damit Zukunft bleibt."
Vorschläge des Trägerkreises "Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen!" für weitere Maßnahmen und Initiativen zum Erhalt der Biodiversität in Bayern finden Sie anbei.
Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bayerischen Landtag. Dazu müssen sich 10 Prozent der Wahlberechtigten - rund 1 Million Menschen - mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren aussprechen. Diese Hürde wurde von dem Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen! mit großem Erfolg genommen: vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 haben sich über 1,7 Millionen Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eingetragen. Am 3. April hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, den Gesetzentwurf anzunehmen. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern), Bündnis 90/Die Grünen Bayern und die Gregor Louisoder Umweltstiftung. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von über 200 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützt diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.
Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten. Die Kernforderungen: die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere; die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft; der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben; der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen; die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.
Bayernweit kämpfen 80 Aktionsbündnisse in den Gemeinden für eine Wende im bayerischen Naturschutz. Alle Interessierten sind aufgefordert mitzumachen. Auf der Website des Volksbegehrens Artenvielfalt www.volksbegehren-artenvielfalt.de findet man die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und
Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind.
Besonders betroffen sind die Insekten, die unter anderem für das
Überleben der Menschheit als Bestäuber von Nahrungspflanzen
existenziell wichtig sind. In Deutschland sind knapp 50 Prozent aller
Bienenarten bestandsbedroht oder bereits ausgestorben, über 75 Prozent
aller Fluginsekten sind nicht mehr da und die Bestände an
Schmetterlingen vielfach sogar noch stärker zurückgegangen, in einigen
Regionen Bayerns teilweise um 70-90 Prozent. Unter anderem in Folge
des Insektenschwundes leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie
vor 30 Jahren. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren
Artenvielfalt stoppen.
Die Bayerische Staatsregierung sowie die Fraktionsspitzen von CSU und Freien Wähler haben am Mittwoch den 03. April bekannt gegeben, dass sie gewillt sind den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens im Bayerischen Landtag anzunehmen. Darüber hinaus möchten sie in weiteren Gesetzen, Verordnungen und Initiativen den Schutz der Artenvielfalt in Bayern stärken. Nach dem Willen des Ministerpräsidenten sollen hierzu auch die Ergebnisse des Runden Tisches, geleitet von Herrn Landtagspräsidenten a.D. Glück einfließen. Der Trägerkreis des Volksbegehrens bedankt sich hierfür und bietet weiterhin seine konstruktive Mitarbeit an. Unsere ersten Vorschläge hierzu sind für den Bereich
Programm zur klimaangepassten Nutzung von Niedermooren und deren
Resten
Degradierte Niedermoore sind ein sehr bedeutender Emittent von
Klimagasen. Mit einem Schutzprogramm für die letzten verbliebenen
Niedermoore und deren Reste würde ein großer Beitrag zum Klimaschutz
und zugleich zum Erhalt vieler bedrohter Arten geleistet.
Erhöhung der Fördermittel und Flächenumfang VNP
10% der LW-Fläche als Ziel. VNP ist unstrittig das erfolgreichste und
wirksamste Programm-Paket für den Natur- und Artenschutz. Es braucht
u.a. eine wirksame Beratungsinitiative für VNP-Verträge zu
artenreichen Wiesen um die Vorgabe des Volksbegehrens zu artenreichem
Grünland innerhalb dieser Legislaturperiode umzusetzen.
Gesetzlicher Rechtsanspruch auf das VNP
Dies soll Planungssicherheit für Landwirte zu schaffen und den
einseitigen Finanzierungsvorbehalt des Staates ersetzen.
Erhöhung der Beweidungsprämie und Beweidungsprogramm
Die Beweidungsprämie soll nach Aufwand differenziert und insgesamt
erhöht werden. Es sollen Anreize zur verstärkten Umsetzung von
großflächig extensiven Weidelandschaften geschaffen werden, in denen
die Förderung der Artenvielfalt und insbesondere der Erhalt
gefährdeter Arten das vorrangige Ziel ist.
Verpflichtende Kontrolle und Monitoring der naturschutzfachlichen
Ausgleichs- und Ersatzflächen
Ausgleichflächen sind ein wichtiger Baustein für den Erhalt der
Artenvielfalt. Es bedarf allerdings analog z.B. zum Monitoring in
Schutzgebieten einer Qualitätssicherung. Im BayNatSchG ist die
Zuständigkeit für die Kontrolle der Maßnahmen festzuschreiben.
Verbot der Grundwasserabsenkung auch in allen Moor- und Anmoorstandorten. Beendigung der ackerbaulichen Nutzung von Moorstandorten (vornehmlich zur Vermeidung der Freisetzung von Treibhausgasen) durch gesetzliches Verbot und Einführung eines wirksamen Förderprogramms (s.o. bei Landwirtschaft).
10% der Staatswaldfläche aus der Nutzung nehmen und
naturschutzrechtlich sichern
Entsprechende nutzungsfreie Flächen sollen ein über den Freistaat
verteiltes Netzwerk bilden.
Einrichtung nutzungsfreier Großschutzgebiete im Laubwald und Auwald
(Nationalpark)
Die beiden bestehenden Nationalparke haben sich als Hort der
Biodiversität etabliert.
Im Laubwald und im Auwald fehlen große nutzungsfreie Schutzgebiete
bisher.
Erhöhung Totholzanteil
Totholz ist unter Biodiversitätsgesichtspunkten der wichtigste
Bestandteil der Wälder.
Für den Staatswald sollte daher das von der BaySF festgelegte Ziel für
Totholz um
mindestens 10 fm/ha erhöht werden. Für sonstige Wälder sollte ein
Förderprogramm
für die Erhöhung des Totoholzanteils aufgelegt werden.
Überführung von Waldbeständen in Kategorie 1 Wälder
Alte Wälder sind für die Artenvielfalt besonders wichtig und sind
deshalb bei den BaySF bereits aus der Nutzung genommen. Da aber ihr
Bestand dennoch nicht garantiert werden kann (Sturmschäden etc.)
sollten kontinuierlich weitere Wälder im Staatswald in Kategorie 1
Wälder überführt werden. Für kommunalen und privaten Wald sind
entsprechende Programme zu etablieren.
Walddynamik
Für besonders dynamische Waldgesellschaften, wie zum Beispiel den
Auwald sollten natürlich ablaufende Prozesse als Ziel der
Waldbewirtschaftung im Staatswald festgelegt werden.
Verpflichtende Gewässerrandstreifen von beidseitig je 10 Meter
Breite an Gewässern 2. Ordnung im Außenbereich
Gewässerrandstreifen vermindern den Eintrag und Fördern den Austrag
von Feinsedimenten an Gewässern. Sie bieten Schutz vor Eintrag von
Pestiziden und sind für die Biodiversität wichtige Verbundstrukturen.
Während an Gewässern I. Ordnung bereits durchgehend 10 m breite
Gewässerrandstreifen vorhanden sind, fehlen sie an Gewässern II.
Ordnung häufig. Gerade hier sind sie notwendig - auch im Hinblick auf
die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie - da sie eine
dynamische Gewässerentwicklung erst ermöglichen.
Referenzgewässer für Flussdynamik
Fließgewässer sind natürlicherweise von einer außerordentlichen
Dynamik geprägt. Zahlreiche Tier und Pflanzenarten sind auf diese
Dynamik angewiesen, diese sollte daher Ziel der
Fließgewässerbewirtschaftung sein. Zusätzlich sollten Wildflüsse als
Referenzgewässer erhalten und entwickelt werden.
4. Reinigungsstufe bei Kläranlagen, Verminderung von
Mischwassereinleitungen
Der Einfluss von Toxinen, hormonwirksamen Stoffen und Mikroplastik auf
Mensch und Natur gerät zunehmend in den Fokus. Über
Forschungsprogramme sollten die Wirkmechanismen dieser Stoffe und
deren Eintragswege identifiziert werden um entsprechend reagieren zu
können.
Mindestwasserleitfaden
Fehlendes Wasser in Ausleitungsstrecken stellt in vielen Fällen eine
Unterbrechung des Biotopnetzes für aquatische Lebewesen dar. Im Zuge
der Klimaerwärmung kommt es zudem in mit wenig Wasser dotierten
Gewässerabschnitten häufiger zu lebensbedrohlichen Situationen für die
heimischen Arten. Vom Runden Tisch sollte ein klares Bekenntnis zu
einer baldigen Verabschiedung eines fachlich anspruchsvollen
Mindestwasserleitfadens ausgehen.
Ökologisierung der staatlichen Flächen und Gebäude durch ein
Biodiversitätsprogramm
Fortschreitende Klimaschutzbemühungen und die Preissteigerungen auf
dem Immobilienmarkt führen zur Modernisierung zahlreicher Gebäude.
Dabei gehen Lebensräume z.B. für Gebäudebrüter oder
Überwinterungsstätten verloren. Dem sollte durch ein Förderprogram für
Ökologisches Bauen entgegengewirkt werden.
Vogelschlag an Glasfassaden abstellen
Verpflichtendes Grünflächenmanagement für Kommunen
Die Gemeinden sollen Konzepte für die Pflege ihrer Grünflächen und
Straßen- und Wegränder erstellen, bei denen Turnusmahd und
biodiversitätsschonende Mahdtechniken festgelegt werden.
Verbot von Mulchen im Grünland, Rasen, Straßenbegleitgrün
etc.
Mulchen ist eine besonders schädliche Form der Bewirtschaftung von
Grünland. Zahlreiche Kleintiere werden dabei unnötigerweise getötet.
Dabei könnte durch Mähen das gleiche Ergebnis erzielt werden. Mulchen
könnte auf staatlichen Flächen sofort, auf kommunalen und privaten
Flächen nach einer angemessenen Übergangsfrist verboten werden.
Pestizidverbot im privaten Bereich.
Der Einsatz von Pestiziden im Privaten und Kommunalen Bereich ist in
den meisten Fällen unnötig und wenn er durch ungeschulte Personen
stattfindet auch besonders schädlich. Die Staatsregierung sollte ihren
Einfluss geltend machen, um z.B. durch Satzungsänderungen in Kommunen
und Anpassung von Verordnungen der EU den Pestizideinsatz hier rasch
zu beenden.
Verwendung von heimischen Pflanzen in privaten und kommunalen
Gärten und Grünanlagen
Fremdländische Arten sind für die Artenvielfalt meist wertlos. Zudem
gibt es meist einen gleichwertigen Ersatz durch heimische Arten. Im
Kommunalrecht sind Regelungen zu schaffen, um heimische Arten hier
Vorrang einzuräumen. Dies ist mit Aufklärungskampagnen und
Förderprogrammen zu begleiten.
Beleuchtung reduzieren
Unternehmenswerbung im Emissionsschutzgesetz regeln. Beleuchtung in
und von öffentlichen Gebäuden ab 00:00 abschalten
Der Flächenverbrauch stellt ein riesiges Problem für das Kleinklima, das Landschaftsbild und die Biodiversität da. Die Koalition von Freien Wählern und CSU hat eine Begrenzung des Flächenverbrauches vereinbart. Vom Runden Tisch Volksbegehren Artenvielfalt sollte ein klares Statement für die Begrenzung des Flächenverbrauches ausgehen.
150 zusätzliche Stellen an UNBs, HNBs und dem Landesamt für
Umwelt
Zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen, die nötig sind für eine
Trendwende im Arten- und Naturschutz, ist eine Aufstockung des
Personals an den Unteren und Höheren Naturschutz-Behörden um
mindestens 150 Stellen nötig. Diese Behörden sind für den Vollzug des
Naturschutzgesetzes, die Umsetzung der Fachprogramme des
Naturschutzes, die Initiierung und Abwicklung von VNP, von
Biodiversitätsprojekten, Moorschutzprojekten und zahlreichen anderen
Projekten verantwortlich. Jede UNB braucht zwei zusätzliche Stellen.
Umweltbildungsstationen Bayern
Die bisher existierenden 57 Umweltstationen in Bayern machen eine
hervorragende Arbeit in Sachen Umweltbildung. Damit in Zukunft
möglichst jedes Schulkind und möglichst auch alle Erwachsenen die
Möglichkeit haben solche Umweltstationen zu besuchen ist ihre Zahl auf
mindestens 100 zu erhöhen.
Biodiversitätsbeauftragte für alle staatlichen Einrichtungen
Die Umsetzung von Maßnahmen des Artenschutzes vor Ort kann nur
gelingen, wenn ausreichend geschulte und motivierte Personen vor Ort
tätig sind. Analog zu den Umweltbeauftragten sollten daher in
öffentlichen Einrichtungen Biodiversitätsbeauftragte geschaffen
werden.
Stärkung des Thema Arten- und Naturschutz im Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen gesetzlich festgelegten
Bildungsauftrag. Der Artenschutz sollte hier entsprechend seiner
Bedeutung berücksichtigt werden.
*
Quelle:
Pressemitteilung, 09.04.2019
Volksbegehren Artenvielfalt
E-Mail: presse@volksbegehren-artenvielfalt.de
Internet: www.volksbegehren-artenvielfalt.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2019
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