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FINANZEN/224: Hohe Kosten durch unterlassenen Umweltschutz (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 20. November 2018

Hohe Kosten durch unterlassenen Umweltschutz

Eine Tonne CO2 verursacht Schäden von 180 Euro - Umweltbundesamt legt aktualisierte Kostensätze vor


Zu viele Treibhausgase, Luftschadstoffe und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit, zerstören Ökosysteme und lassen Tiere und Pflanzen aussterben. Zudem führen sie zu wirtschaftlichen Einbußen durch z. B. Produktionsausfälle, Ernteverluste oder Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der gerade veröffentlichten Methodenkonvention 3.0 seine Empfehlungen zur Ermittlung solcher Schäden aktualisiert und die Kosten durch Umweltbelastungen neu berechnet. Danach verursacht zum Beispiel die Emission einer Tonne Kohlendioxid (CO2) Schäden von rund 180 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016 entspricht dies Gesamtkosten von rund 164 Mrd. Euro. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: "Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz sparen uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das sollten wir auch bei der Diskussion um Luftreinhaltung oder den Kohleausstieg nicht vergessen."

In der "Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten" wurden zahlreiche Parameter herangezogen, um die Kosten von Umweltbelastungen zu berechnen. Dazu gehören die Kosten zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude und Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen und der Betrag, den Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen. Die "Methodenkonvention 3.0" hilft dabei, die Schäden durch Umweltbelastungen deutlich zu machen und den Kosten des Umweltschutzes gegenüber zu stellen.

Mit den Kostensätzen der "Methodenkonvention 3.0" lässt sich u. a. ermitteln, welche Kosten durch Umweltbelastungen bei der Strom- und Wärmeerzeugung oder beim Personen- und Güterverkehr entstehen. So verursacht zum Beispiel eine Kilowattstunde (kWh) Braunkohlestrom Umweltschadenskosten von durchschnittlich 20,81 Cent. Der im Jahr 2016 in Deutschland erzeugte Braunkohlestrom führte danach zu Umweltschadenskosten von 31,2 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde Strom aus Windenergie führt lediglich zu Umweltschäden in Höhe von 0,28 Cent.

Die Emission einer Tonne Feinstaub (PM2.5) im Verkehr verursacht durchschnittliche Umweltschäden in Höhe von 59.700 Euro, die Emission einer Tonne Stickoxide (NOx) 15.000 Euro. Hochgerechnet auf die Gesamtemissionen des Verkehrs in Deutschland im Jahr 2016 ergibt das Umweltschäden von 1,49 Mrd. für Feinstaub und 7,29 Mrd. Euro für Stickoxide pro Jahr.

Maria Krautzberger: "Diese Beispiele zeigen die riesige Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Auch wenn sie sich nicht sofort als finanzielle Belastung zum Beispiel im öffentlichen Haushalt niederschlagen: Diese Schäden sind real und verursachen enorme volkswirtschaftliche Kosten."


Links
Daten zu den in Deutschland emittierten Treibhausgasen
http://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland
Daten zur Stromerzeugung
http://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/stromerzeugung-erneuerbar-konventionell
Daten zu Emissionen des Verkehrs
http://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs

Publikationen
Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten - Kostensätze
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodenkonvention-30-zur-ermittlung-von
Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten - Methodische Grundlagen
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodenkonvention-30-zur-ermittlung-von-0

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Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 37/2018, 20.11.2018
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340/2103-2285
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2018

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