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ENERGIE/284: Novelliertes EWärmeG seit 1.7. in Kraft, mehr erneuerbare Wärme für Gebäude (Zukunft Altbau)


Landesprogramm Zukunft Altbau - Stuttgart, 1. Juli 2015

Baden-Württemberg: Mehr erneuerbare Wärme für Gebäude

EWärmeG-Novelle ist seit 1. Juli in Kraft
Pflichtanteil steigt auf 15 Prozent. Mehr Erfüllungsoptionen.


In Baden-Württemberg wird künftig klimafreundlicher geheizt: Am 1. Juli ist das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft getreten. Der vom Gesetzgeber geforderte Anteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden steigt bei einem Heizungstausch von 10 auf 15 Prozent. Hauseigentümer haben im Gegenzug mehr Möglichkeiten, das Gesetz zu erfüllen. "Es bestehen insgesamt 14 Erfüllungsoptionen, die untereinander nahezu beliebig kombiniert werden können", sagt Petra Hegen vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg. "Das erlaubt, für jedes Haus eine passende Lösung zu finden." Zur optimalen Umsetzung der Vorgaben sollten sich Eigentümer an Gebäudeenergieberater wenden, so Hegen. Das bundesweit einmalige Gesetz greift erst nach dem Tausch eines alten oder kaputten Heizkessels.

Heizen und Warmwasserbereitung in Gebäuden verursachen knapp 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg. Mit dem geänderten EWärmeG will das Land diesen Anteil verringern. Das soll die Ressourcen schonen und die Energiekosten eindämmen. "Mit der Novelle zeigt Baden-Württemberg wieder einmal seine Vorreiterrolle beim Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmebereich", sagt Umweltminister Franz Untersteller. Das Gesetz schließt künftig auch Nichtwohngebäude ein.

Auskunft zum novellierten EWärmeG erhalten Hauseigentümer auch am kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33. Weitere Informationen zur Altbausanierung gibt es auf www.zukunftaltbau.de.

Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Land schreitet voran

Vollständig erfüllt werden kann das Gesetz weiterhin mit Hackschnitzel-, Scheitholz- und Pellet-Zentralheizungen. "Kachelöfen, Pelletöfen sowie Grundöfen, die 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen ebenfalls vollständig", erklärt Dr. Volker Kienzlen von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Fast alle Geräte müssten einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent haben, Pelletöfen sogar 90 Prozent.

Solarthermiekollektoren, die die Warmwasserbereitung und gegebenenfalls auch die Heizung unterstützen, benötigen in Ein- und Zweifamilienhäusern 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche. Hat ein Haus 100 Quadratmeter Wohnfläche, müssen folglich 7 Quadratmeter installiert werden. Ab 3 Wohneinheiten reichen 6 Quadratmeter Solarkollektoren je 100 Quadratmeter Wohnfläche aus. Nutzen die Eigentümer effizientere Vakuumröhrenkollektoren, darf die Fläche um 20 Prozent kleiner ausfallen.

Fällt die Wahl auf eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, muss sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,50 erreichen. Zukunft Altbau empfiehlt, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4 zu planen und einen Wärmemengenzähler zur Überprüfung einzubauen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Wer Wärmepumpen nutzt, sollte außerdem über Flächenheizungen im Fußboden oder der Wand verfügen.

Heizen mit einem Bioöl- und Biogasanteil erfüllt die Anforderungen des EWärmeG nur noch zu zwei Dritteln; es werden 10 Prozentpunkte erneuerbare Energien angerechnet. Der Nachweis erfolgt über die Brennstoffabrechnung. Für Biogas gilt eine Leistungsobergrenze von 50 Kilowatt. Bedingung dieser Erfüllungsvariante ist zudem eine Heizung mit Brennwertkesseltechnik - was heute sowieso Standard sein sollte. Damit ein Brennwertkessel effizient arbeitet, sollte vom Heizungsbauer ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die restlichen 5 Prozentpunkte müssen bei dieser Erfüllungsoption über eine andere Maßnahme abgedeckt werden.

Warme Böden und warme Wände durch Dämmen

Die Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien haben sich mit der Novelle vervielfacht: Zulässig sind wie bisher die Dämmung der Fassade oder des Daches; sie gelten als umfassende Ersatzerfüllung. "Dazu müssen die Anforderungen der EnEV für bestehende Gebäude um 20 Prozent unterschritten werden", sagt der am Gesetz beteiligte Experte Kienzlen. "Bei einem Dach entspricht dies einer Dämmung von rund 18 bis 24 Zentimetern, abhängig vom bestehenden Aufbau und der Wärmedämmleitgruppe des Dämmstoffs." Für Fassaden seien es 16 bis 18 Zentimeter.

Die Option einer vollständigen Dämmung der Kellerdecke wurde neu in das Gesetz aufgenommen. Sie wird mit einem Anteil von 10 Prozentpunkten angerechnet, sofern das Gebäude bis zu zwei Vollgeschosse hat. Für Gebäude mit bis zu 4 Vollgeschossen können 5 Prozentpunkte angerechnet werden. Auch hier muss die EnEV um 20 Prozent unterschritten werden. Eine Dämmung von 10 bis 14 Zentimetern eines guten Dämmstoffes erfüllt in der Regel die Anforderungen. Wer sein Gebäude ganzheitlich dämmt oder gedämmt hat, kann übrigens auch künftig das Gesetz erfüllen. Bedingung ist, dass die Gebäudehülle bestimmte altersabhängige Mindestanforderungen erreicht.

Neuerungen im Gesetz

Neu im Gesetz ist auch eine individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen, der sogenannte energetische Sanierungsfahrplan. Wer ihn durch einen Energieberater erstellen lässt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu einem Drittel, das entspricht 5 Prozentpunkten. Der Fahrplan ist eine günstige Möglichkeit: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 Euro, dafür gibt es eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes und Vorschläge für profitable Energiesparmaßnahmen.

Die Erzeugung von Sonnenstrom ist mit der Novelle jetzt ebenfalls eine offizielle Alternative. Wer das Gesetz umfassend erfüllen will, benötigt eine Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung von 2 Kilowatt je 100 Quadratmeter Wohnfläche. Weiterhin möglich ist auch der Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz oder die Erzeugung von Wärme in einem Blockheizkraftwerk.


Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von älteren Wohnhäusern gibt es auch auf
www.facebook.com/ZukunftAltbau.

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt.

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Quelle:
Presseinformation 13/2015
Landesprogramm Zukunft Altbau Baden-Württemberg
Gutenbergstraße 76, 70176 Stuttgart
Tel. 0711/489825-13, Fax 0711/489825-20,
Internet: www.zukunftaltbau.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2015

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