Kampagne "Ende Gelände - Kohlebagger stoppen, Klima schützen!"
Pressemitteilung vom 24. Juni 2019
Ende Gelände kritisiert Polizei wegen Verstößen gegen Grundrechte ++ Aktionswochenende als starkes Signal für Klimagerechtigkeit
Viersen - Während der Aktionstage von Ende Gelände im Rheinischen Revier kam es aus Sicht des Bündnisses zu zahlreichen Rechtsverstößen von Seiten der Polizei. Der Rechtsbeistand von Ende Gelände weist auf folgende gravierende Rechtsverstöße hin:
1. Protestcamp:
Die Polizei Aachen und die zuständige Versammlungsbehörde versuchten
bereits im Vorfeld ein Protestcamp zu untersagen. Das Verwaltungsgericht
Aachen und das OVG Münster entschiedenen, dass die Verbote einer
politischen Versammlung rechtswidrig waren.
2. Demonstrationen:
Bereits angemeldete Demonstrationen, die unter dem Schutz der
Versammlungsfreiheit stehen, wurden über Stunden hinweg grundlos
aufgehalten und verboten.
3. Polizeikessel:
Gekesselte Aktivist*innen wurde der Zugang zu Trinkwasser und Nahrung trotz
großer Hitze verwehrt.
4. Polizeigewalt:
Es gab zahlreiche verletzte Aktivist*innen durch den Einsatz von
Schlagstöcken, Pfefferspray, Schlägen und Tritten. Einige Aktivist*innen
mussten deshalb mit schweren Verletzungen in Krankenhäusern behandelt
werden.
5. Gewahrsamnahme:
Festgenommenen Aktivist*innen wurde in den Gefangenensammelstellen ihr
Recht auf einen Rechtsbeistand verweigert. Es wurde ihnen verboten,
Rechtsanwält*innen zu kontaktieren. So passierten alle richterlichen
Vorführungen ohne vorherigen Kontakt und in Abwesenheit eines
Rechtsbeistands, zusätzlich ohne Übersetzungshilfen. Die versuchten
Kontaktaufnahmen mit Aktivist*innen wurden ignoriert oder durch
Falschaussagen der Polizeidienststellen verhindert.
Rechtsanwalt Christian Mertens zu den Vorfällen:
"Hier kann nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden. Das systematische
Verwehren des Rechtsbeistands als elementares Grundrecht kann nur eine
strategische Entscheidung der Einsatzleitung gewesen sein, um den legitimen
Protest für Klimagerechtigkeit einzuschüchtern. Grundrechte müssen auch bei
zivilem Ungehorsam gelten."
"Wir bleiben solidarisch und lassen uns nicht durch willkürliche Repression einschüchtern. Wir feiern unseren erfolgreichen Protest trotz der massiven Einschränkungen durch die Polizei", so Kathrin Henneberger, Pressespecherin von Ende Gelände.
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Quelle:
Kampagne "Ende Gelände - Kohlebagger stoppen, Klima schützen!"
E-Mail: presse@ende-gelaende.org
Internet: https://www.ende-gelaende.org/de/
veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2019
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