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KOHLEALARM/310: Klimakampf und Kohlefront - Erwerbsrecht versus Lebensrecht ... (ausgeCO2hlt)


ausgeCO2hlt - Pressemitteilung vom 5. Oktober 2016

Erster Strafprozess wegen Ende Gelände 2015

"Die Protestform des Zivilen Ungehorsams ist angesichts des Klimawandels angebracht und sogar notwendige Ausdrucksweise!"


Erkelenz, 05.10.2016. Im vergangenen Jahr nahmen im Rahmen von "Ende Gelände" über 1.000 Menschen den Kohleausstieg selbst in die Hand und legten für viele Stunden den Tagebau Garzweiler lahm. RWE erstattete gegen viele der Aktivist*innen Anzeige. In den kommenden Wochen werden darausfolgend zahlreiche strafrechtliche Prozesse stattfinden.

Am 06.10.2016 findet im Amtsgericht Erkelenz um 12:00 Uhr (1. Etage, Sitzungssaal 1.02) der erste Gerichtstermin in Zusammenhang mit "Ende Gelände 2015" statt. Der Angeklagte wird beschuldigt, im Rahmen der Aktion Zivilen Ungehorsams im August 2015 im rheinischen Braunkohlerevier Landfriedensbruch begangen zu haben. Zudem wird ihm ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen.

"Wenn wir die Temperaturen auf der Erde unter 1,5°C Erwärmung halten möchten, müssen wir die Kohlekraftwerke in Deutschland und überall auf der Welt schnellstmöglich abschalten. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung reichen hierzu bei weitem nicht aus, wie uns alle aktuellen Daten zur Klimaforschung bestätigen. Ein Handeln der Zivilgesellschaft ist daher erforderlich, um der Dringlichkeit der Situation gerecht zu werden. Die Protestform des Zivilen Ungehorsams, die sich nicht gegen Personen oder Gegenstände, sondern allein gegen den unhaltbaren Zustand einer Kohlenutzung bis weit in das Jahrhundert hinein richtet, ist hierfür eine angebrachte, ja sogar notwendige Ausdrucksweise", so der Angeklagte.

Insgesamt sind bisher über 50 Strafverfahren bekannt. Dabei handelt es sich neben "Landfriedensbruch" z.B. noch um Vorwürfe des "Hausfriedensbruch" und des "Versuchten schweren Eingriffs in den Straßenverkehr". Neben strafrechtlichen Anzeigen verschickte RWE auch auch zivilrechtliche Unterlassungsverpflichtungserklärungen an die Aktivist*innen.

In den kommenden Wochen sind am Amtsgericht Erkelenz weitere Prozesstermine angesetzt: am 08.11. erneut ein Prozess wegen des Vorwurfs "Landfriedensbruch"; am 15.11. wegen des Vorwurfs "Hausfriedensbruch" und am 16.11. wegen des Vorwurfs "versuchter schwerer Eingriff in den Straßenverkehr". Bei allen Prozessen sind Pressevertreter*innen ausdrücklich erwünscht.

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Quelle:
Presseteam ausgeCO2hlt
E-Mail: info@ausgeco2hlt.de
Internet: www.ausgeco2hlt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2016

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