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KOHLEALARM/071: Klimakampf und Kohlefront - Der Ast, auf dem wir sitzen ... (LoB)


Aktionsbündnis Stommelner Bürger "Leben ohne Braunkohle" - Februar 2014

Asche aus der Braunkohleverbrennung - Zeitbombe im Untergrund



Die RWE gehen, allem Widerstand zum Trotz, unbeeindruckt weiter voRWEg bei der Zerstörung von Heimat, Natur und Klima und halten offenbar unbeirrt am Bau weiterer "Klimakiller"-Kraftwerke fest. Die Schäden für das Klima sowie die Luftbelastung durch diverse Schadstoffe und Feinstaub werden dabei in Kauf genommen, deren Folgekosten sozialisiert. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit tun sich die RWE aber auch als tatsächlicher Grundwasserverschwender und potentieller Grundwasservergifter hervor.

Die Stromerzeugung aus Braunkohle hinterlässt - wie bei jeder Verbrennung - gewaltige Mengen an Schlacken und Asche, die teilweise wieder in die ausgekohlten Tagebaue verfüllt werden. Die aufgefüllten Tagebaue, bedeckt von "rekultivierter" Retortenlandschaft, sind vor diesem Hintergrund als Schadstoffdeponien zu betrachten. Die Aschen und Schlacken enthalten hochgiftige Schwermetalle (z.B. Cadmium, Blei, Quecksilber, aber auch Arsen) die - geologisch betrachtet - eine Langzeitwirkung von Ewigkeitsdauer haben. Im schlechtesten Fall können mit der Aschemenge eines Jahres 5 Milliarden Kubikmeter Grundwasser verseucht werden.

Daraus ergibt sich die dringende Forderung, dass (vergleichbar wie beim Atommüll) alle Standorte mit deponierten Kraftwerksaschen einer fortwährenden Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls ausgebessert werden müssen. Dies betrifft alle Anlagen, wobei insonderheit die schlecht gesicherten Altdeponien gründlich zu untersuchen sind. Nach Auskohlung der Tagebaue wird das Grundwasser wieder sukzessive ansteigen, so dass die Gefahr einer Kontaminierung ebenfalls zunimmt; erst in hundert Jahren wird der Wiederanstieg des Grundwassers zum Stillstand kommen. Anders ausgedrückt: Die in vergleichsweise kurzer Zeit erfolgte rücksichtslose Ausbeutung der Braunkohlevorräte erfordert eine Nachsorge von Ewigkeitsdauer.

Ein weiteres Gefahrenpotential ist in starken Erdbewegungen zu sehen, denn alle Deponien im Rheinland liegen in einem Gebiet, das geologisch als stark erdbebengefährdet eingestuft ist. Lagerstätten mit hochgiftigen Schadstoffen müssen daher möglichen Erdstößen standhalten können. Dieses Kriterium wurde bislang bei keiner der bestehenden Deponien berücksichtigt.

Ob die gegenwärtigen Deponien so abgesichert wurden und werden, dass ein Versickern bzw. Auswaschen der hochgiftigen Schadstoffe auf immer und ewig verhindert wird, muss also begründet in Zweifel gezogen werden.

Alle Deponien unterliegen der Aufsicht von Behörden bzw. Ministerien.

Die aktuell betriebenen Deponien werden gemäß einer dafür eingerichteten Verordnung ("Lex RWE") vom Betreiber selbst überwacht und lediglich alle 3 Jahre an nur einem Tag vor Ort überprüft. Diese Überprüfung wird in einem Prüfbericht von einer Seite festgehalten.

So genannte Ewigkeitskosten für die Dauerüberwachung und ggf. Sanierung der Deponien wurden bislang weder von der politischen noch der behördlichen Seite angedacht bzw. umgesetzt. Dies erspart dem RWE angesichts der Gefährdung von 5 Milliarden Kubikmeter Grundwasser Milliardensummen an Rücklagen.

Für die planmäßige Nachsorge von Deponien für mindestens 30 Jahre muss die zuständige Behörde (gemäß einer gesetzlichen Vorgabe) eine Sicherheitsleistung, die der Deponiebetreiber zu erbringen hat, festlegen.

Das zuständige Ministerium verweigerte hierzu zunächst, mit Hinweis auf das Betriebsgeheimnis des Betreibers, jede Auskunft, doch teilte auf erneute Nachfrage dann die Bezirksregierung Arnsberg mit, es sei - entgegen der gesetzlichen Auflage - keine Sicherheitsleistung erhoben worden. Man werde dies jetzt nachholen. Aufgrund dieses Versäumnisses wurden dem Unternehmen RWE ebenfalls beträchtliche Summen an Rückstellungen oder Garantien für diese gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsleistung erspart.

Die mögliche Gefährdung der Deponien durch Erdbeben wurde von den Genehmigungsbehörden offenbar übergangen oder übersehen. Dabei können bei dem vom Land NRW unterhaltenen Geologischen Dienst Standortgutachten insbesondere für Anlagen mit einem besonderen Gefährdungspotential eingeholt werden. In diesen Gutachten kann punktgenau und statistisch untermauert eine Vorhersage über eine zu erwartende Erdbebenstärke gemacht werden.

Aufgrund des Gefährdungspotentials müssten auch kontinuierlich Messungen der (Grund)Wasserqualität in der Nähe von (Alt-)Deponien durchgeführt werden. Umweltministerium und Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde verweisen auf Anfrage an die verschiedenen unteren Wasserbehörden. Falls also solche Daten von verschiedenen Behörden erhoben werden, werden die Ergebnisse offenbar weder zentral gesammelt noch ausgewertet.

Es verdichtet sich der Eindruck, dass das zuständige Ministerium und die ihm untergeordneten Behörden dem Betreiber der Deponien im rheinischen Braunkohlerevier weitgehende Freiheiten und Privilegien bei der Ablagerung hochgiftiger Reststoffe einräumen. Diese sichern dem Deponiebetreiber nicht zuletzt auch erhebliche finanzielle Vorteile.

Im Rheinland manifestiert sich ein alle nachfolgenden Generationen berührendes Problem, das den lebenswichtigen Wasserhaushalt dauerhaft gefährden kann. Deshalb dürfen wir hier die RWE nicht weiter voRWEggehen lassen, sondern müssen alles daransetzen, Behörden und Betreiber zu Transparenz und entsprechenden Vorkehrungen technischer und finanzieller Art zu verpflichten.

V.i.S.d.P.: Willi Robertz

Weitere Informationen:
http://vorausgeschaut.blogspot.de/
und Willi Robertz: wilhelm.robertz@gmx.de


Aktionsbündnis Stommelner "Bürger Leben ohne Braunkohle"

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Quelle:
Aktionsbündnis Stommelner Bürger "Leben ohne Braunkohle"
c/o Rudolf Brands, Pulheim
E-Mail: rudolfbrands@netcologne.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2014