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UNO/022: Tag des Artenschutzes 2010 - Weichen neu stellen (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 2. März 2010 - Tag des Artenschutzes 2010

Röttgen: Weichen für wirksamen internationalen Artenschutz neu stellen

Washingtoner Artenschutzübereinkommen soll Schutz von Eisbären, Tigern und Haien verbessern


Der 3. März ist alljährlich der internationale Tag des Artenschutzes. In diesem Jahr hat der Tag besondere Aktualität: Nur 10 Tage später beginnen in Doha (Katar) die Verhandlungen der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA; engl. CITES - Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora). Die Verhandlungen werden sich unter anderem mit der Verbesserung des Schutzes für Elefanten, Eisbären, Tigern, Thunfischen und Haien befassen.

"Das Jahr 2010 ist das internationale Jahr der biologischen Vielfalt. Wir sind verpflichtet, uns mit aller Kraft dafür einzusetzen, die biologische Vielfalt in diesem Jahr noch besser auf der globalen politischen Agenda zu verankern. Ziel muss sein, die Weichen für einen wirksamen internationalen Artenschutz neu zu stellen, um die dringend erforderliche Trendwende einzuleiten. Denn die Biodiversität - und damit der Reichtum unserer Erde - schwindet weltweit noch immer in dramatischem Ausmaß", mahnte Bundesumweltminister Norbert Röttgen vor der Konferenz.

Die Konferenz wird in diesem Jahr einen besonderen Akzent bei gefährdeten Fischen setzen. Deutschland möchte erreichen, dass Dorn- und Heringshai besser geschützt werden. Die beiden Haiarten kommen auch in deutschen Gewässern vor. Ihr Fleisch wird als "Schillerlocken" verkauft oder zu "Fish and chips" verarbeitet. Durch Überfischung sind die Bestände beider Arten in einem kritischen Status. Ziel ist die Aufnahme in Anhang II des Abkommens. In dieser Schutzkategorie ist ein internationaler Handel zwar möglich, aber auf Haie aus solchen Beständen beschränkt, die durch den Fang nicht nachteilig beeinflusst werden. Weitere sechs Hai-Arten sind durch die USA zur Aufnahme in Anhang II beantragt worden und auch um den Schutz von Meerestieren wie den Roten und Rosa Korallen wird intensiv verhandelt werden.

Zu einem großen Streitpunkt entwickelt sich der Thunfisch. Die starke Nachfrage aus Japan hat zu einer katastrophalen Bestandsabnahme besonders in Mittelmeer und Atlantik geführt. Monaco hat deswegen den Antrag gestellt, den Roten Thunfisch in die strenge Schutzkategorie des CITES-Anhang I aufzunehmen, um den internationalen Handel mit dieser Art vorübergehend ganz auszusetzen. Die Europäische Gemeinschaft diskutiert derzeit intensiv, ob sie den Antrag unterstützen wird.

Auch der Schutz des Eisbären steht in Katar auf der Tagesordnung. Ein Antrag der USA fordert auf, den "Botschafter des Klimawandels" ebenfalls zukünftig in Anhang I der Konvention zu listen und somit jeglichen Handel mit der Art oder Fellen zu unterbinden. Dieses Anliegen wird von Deutschland und auch der EU-Kommission unterstützt.

Ein besonders heikles Thema wird auf dieser Artenschutzkonferenz wieder das Elfenbein sein. Tansania und Sambia haben Anträge eingereicht, ihre Elefanten-Bestände von Anhang I auf Anhang II herunterzustufen und einmalige Elfenbein-Lagerverkäufe zuzulassen. Die Wilderei auf Elefanten ist jedoch momentan so hoch wie seit Jahrzehnten nicht und nährt die Kontroverse. Deutschland setzt sich dafür ein, vorsorglich zu handeln, so lange die Ursachen der Wilderei nicht genau bekannt sind. Denn die Freigabe von Elfenbein kann möglicherweise auch zu einer Zunahme der Wilderei führen.

Deutschland begrüßt auch die von der Europäischen Gemeinschaft eingebrachte Entschließung zur Verschärfung der CITES-Resolution zur Erhaltung von Tigern. Darin wird gefordert, dass die Zucht asiatischer Großkatzen in Gefangenschaft ausschließlich der Arterhaltung dienen soll. Nur noch 3500 Tiger leben in Freiheit. Ein Handel gezüchteter Tiger, seiner Knochen oder Felle darf nicht erfolgen. Auch hier gilt: Sollte der Handel wieder zugelassen werden, dann droht die Wilderei zu eskalieren.

Der Internationale Tag des Artenschutzes ist im Jahr 1973 eingeführt worden, weil am 3. März 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen beschlossen wurde. Damit war zum ersten Mal ein Schutz der durch den internationalen Handel bedrohten Arten erreicht.

Weitere Informationen unter www.bmu.de.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 025, 2. März 2010
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2010