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RECHT/032: Kormorane behalten vor VGH Recht (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 16. März 2011

Kormorane behalten Recht

VGH Mannheim verurteilt "Aktion Kaltei" des Regierungspräsidiums Freiburg im Jahr 2008


Stuttgart. "Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim ist ein Sieg für den Arten- und Naturschutz und eine Niederlage für die verfehlte Natur- und Artenschutzpolitik des Landes, dem die Klientelpolitik augenscheinlich wichtiger war als der Natur- und Artenschutz ", sagt die baden-württembergische Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Dr. Brigitte Dahlbender. Gegen den ungeheuerlichen Versuch des Regierungspräsidiums im Jahr 2008 die Kormorankolonie im Radolfzeller Aachried mitten im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet um ihren Nachwuchs zu bringen, hatten auch viele BUND-Mitglieder protestiert. "Gut, dass der Rechtsbruch jetzt amtlich ist und sich hoffentlich nie wieder wiederholt", sagte Dahlbender. Die Maßnahme des Regierungspräsidiums war auf Druck der Berufsfischer erfolgt. Doch die Aktion "Kaltei" konnte die Abnahme der Bestände von Bodensee-Fischarten wie der Äsche gar nicht verhindern - der Rückgang der Bestände kann nicht dem Kormoran angelastet werden, sondern geht auf Umwelt- und Klimaeinflüsse zurück. "Wir erwarten, dass dieses Urteil Auswirkungen auf den Umgang der Behörden mit dem Kormoran einerseits und Eingriffen in FFH- und EU-Vogelschutzgebieten andererseits hat", betonte Dahlbender, die dem Naturschutzbund (NABU) zu dessen erfolgreicher Klage gratulierte.


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Quelle:
Presseinformation, 16. März 2011
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2011