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MELDUNG/431: Schwalben dürfen ziehen, ihre Nester müssen bleiben (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 7. September 2017

Schwalben dürfen ziehen, ihre Nester müssen bleiben

Rauch- und Mehlschwalben sammeln sich - Nester sind ganzjährig geschützt


Hilpoltstein, 05.09.2017 - An Maria Geburt fliegen alle Schwalberl furt, so ein altes Sprichwort. Maria Geburt ist am 8. September und seit einigen Tagen kann man das Sammeln der Rauch- und Mehlschwalben in ganz Bayern beobachten. Auch wenn die Schwalben jetzt Richtung Süden ziehen und den Freistaat verlassen, etwas bleibt und zwar ihre Nester. "Schwalbennester sind ganzjährig durch das Bundenaturschutzgesetz besonders geschützt und dürfen auch nach Abreise der Schwalben nicht entfernt werden", weiß die LBV-Expertin für Gebäudebrüter Sylvia Weber.

Auf dem Zug lauern viele Gefahren, aber auch in ihren bayerischen Brutgebieten haben es Schwalben immer schwerer. Vor allem, wenn sie versuchen an Wohnhäusern zu nisten. "Mehlschwalbennester werden oft von den Fassaden abgeschlagen, weil eine Verschmutzung oder Beschädigung der Fassade befürchtet wird", so die LBV-Expertin. Der LBV weist jedoch darauf hin, dass die Nester ganzjährig gesetzlich geschützt sind. Also auch, wenn die Schwalben nicht anwesend sind. Den Tieren darf auch der Zugang zu ihren Nist- und Schlafplätzen zum Beispiel durch Staubnetze oder Baugerüste nicht versperrt werden.

Es gibt viele Möglichkeiten, Verschmutzungen zu vermeiden ohne gegen das Gesetz verstoßen zu müssen. Vor allem jetzt im Herbst, wenn die Glücksbringer in den Süden ziehen, können Hausbesitzer die Fassade und vorhandene Kotbretter reinigen. Oder es können neue Kotbretter als Schutz vor Schwalbenkot angebracht werden. Natürliche, von den Schwalben selbst gebaute Lehmnester brauchen keine Reinigung. Künstliche Nisthilfen sollten alle paar Jahre abgenommen und gereinigt werden. "Mit Kunstnestern kann man übrigens auch die Verschmutzung von der Fassade ablenken, indem die Nisthilfen an den überhängenden Dachsparren angebracht werden", so Weber. Die standorttreuen Vögel, die seit 2016 auf der Roten Liste der bedrohten Brutvögel stehen, danken es jedem.

Um Gebäudebrütern wie Schwalben und Mauerseglern unter die Flügel zu greifen, fördert der Bayerische Naturschutzfonds aus Mitteln der Glückspirale das Projekt "Der Spatz als Botschafter der Stadtnatur". Ziel ist der Erhalt der typischen Stadtvogelarten, vor allem in den großen bayerischen Städten. Ein Appell von Sylvia Weber: "Wir sollten unsere Zugvögel hierzulande so gut wie möglich unterstützen, damit diejenigen, die es im Frühjahr wieder zu uns zurückschaffen, auch zum Arterhalt beitragen können." Schwalben und Co. werden es uns danken: Wenn sie bei ihrer Rückkehr mit munterem Gezwitscher den Frühling einläuten.

Beratung zum Schwalben- und Gebäudebrüterschutz gibt der LBV, Geschäftsstelle München:
Sylvia Weber, Tel. 089-200 270 83.

Mehr Infos auch auf
www.lbv-muenchen.de/botschafter-spatz

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Quelle:
Presseinformation, 07.09.2017
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2017

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