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JAGD/169: Sorge um hungernde Vögel - doch hundertfacher Tod durch die Jagd (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 22. Februar 2010

NABU fordert: Fehler der Landesjagdzeitenverordnung korrigieren statt ignorieren

Sorge um hungernde Vögel - doch hundertfacher Tod durch die Jagd


Neumünster, 22. Februar 2010: Was haben Mauswiesel und Dachs, Nonnengans und Höckerschwan, Elster und Lachmöwe gemeinsam? Richtig: Im Jahr 2005 erließ das Landwirtschaftsministerium eine neue Landesjagdzeitenverordnung, mit der die Jagd auf diese Arten wieder zugelassen oder zeitlich stark ausgeweitet wurde. Der engagierte Protest in der Öffentlichkeit konnte das unsinnige Töten nicht stoppen. Im Schneewinter 2010 machen sich viele Bürgerinnen und Bürger Sorgen um auf Äckern und an Gewässern hungernde Vögel - doch wurden seit 2006 mehr als 1.700 Höckerschwäne und mehr als 3.300 Blessrallen - denen die Fütterungen zumeist gelten - vollkommen sinnlos getötet. Niemand isst die Tiere, keinem fügen sie ernsthafte Schäden zu - weshalb werden sie dann überhaupt zur Jagd freigegeben? Eine Änderung der Verordnung ist nicht in Sicht, das Umweltministerium MLUR hat sie still und heimlich verlängert. Der NABU zieht traurige Bilanz.

Heftig war im Jahr 2005 die Kritik von Naturschutzverbänden wie dem NABU am Rückfall in alte Zeiten, in denen Tierarten allein nach Nützlichkeits- und Schädlichkeitskriterien betrachtet und zum Abschuss freigegeben wurden. Bekannt war, dass vor allem Ministerpräsident Peter Harry Carstensen die maßlose Ausweitung der Jagdzeiten und die Neuaufnahme teils bedrohter Arten in die Liste der jagdbaren Tiere protegierte und seinen Jagdgenossen damit sein versprochenes Wahlgeschenk machte. Starke politische Bedenken nicht nur der Opposition, sondern auch bis weit ins Spektrum der Regierungspartei SPD, konnten ebenfalls nicht verhindern, dass die unsinnige Verordnung Ende 2005 in Kraft gesetzt wurde. Die Behauptung, dies alles in Anpassung an die entsprechende Verordnung des Bundes vornehmen zu müssen, erwies sich als haltlos. Liegen landesspezifische Gründe vor - etwa die starke Abnahme einer Art wie bei der Lachmöwe oder eine starke Verwechslungsgefahr -, ist ein Abweichen wie in anderen Bundesländern seit langem praktiziert rechtlich möglich.

Als Folge der Verordnung, die nun bereits seit fünf Jahren die Jagd auf unsinnig viele Tierarten rechtlich möglich macht, wurden laut den Jagd- und Artenschutzberichten des MLUR erschreckend hohe Zahlen an beispielsweise Schwänen, Möwen und Wieseln getötet - und zwar ohne den tierschutzrechtlich geforderten 'vernünftigen Grund' - wie eine Auswertung des NABU zeigt. Der ökologische Nutzen der Verfolgung von Tierarten wie Mauswiesel und Dachs, Blessralle und Höckerschwan, Lachmöwe und Elster wurde bis heute vom MLUR nicht belegt, selbst gesteckte Ziele bei Neubürgern wie das Eindämmen des Bestandanstiegs beim Marderhund oder bei der Nilgans wurden trotz stetig steigender Abschusszahlen erkennbar nicht erreicht.

Einige der betroffenen Tiere wie manche Möwenarten gehen dabei deutlich im Bestand zurück. Bedrohte Arten wie Singschwan, Zwerggans oder Schwarzkopfmöwe geraten ins Visier der Jagd, da sie von vielen Jägern nicht von zum Abschuss freigegebenen Arten unterschieden werden. Erschossene Tiere bleiben ungenutzt, werden anschließend schlicht weggeworfen oder vergraben - Jagd als reiner Schießsport auf die lebende Zielscheibe. Kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen scheint aktuell, dass zwar gerade in diesem strengen Winter viele Schwäne und Bleßrallen an den Gewässern hungern, um die sich besorgte Bürger nun bemühen, jedes Jahr aber Hunderte dieser Vögel ohne einen vernünftigen Grund abgeschossen werden.

Offenbar in Kenntnis der fachlich dünnen Grundlage hat das MLUR vor kurzem still und heimlich die Landesjagdzeitenverordnung verlängert, die am 31. März 2010 ausgelaufen wäre, ohne eine einzige der dringend notwendigen und seit längerem erkennbar gebotenen Korrekturen vorzunehmen. Eine Evaluation der Auswirkungen der drastisch ausgeweiteten Jagdzeiten hat nicht stattgefunden. Der NABU hat dazu im Internet eine Übersicht erstellt, in denen das Ausmaß der Tötungen den Auswirkungen gegenübergestellt ist.

Statt 'korrigieren' steht bei der Landesregierung 'ignorieren' auf der Tagesordnung, wenn es um dringend notwendige Anpassungen der rechtlichen Grundlagen im Naturschutz geht. Dies zeigt sich nun nicht nur beim Landesnaturschutzgesetz, sondern auch in anderen Rechtsvorschriften wie der Landesjagdzeitenverordnung. Eine Evaluation der Auswirkungen des Abbaus von Naturschutzstandards findet nicht statt.

Der NABU fordert das MLUR erneut auf, die Landesjagdzeitenverordnung und weitere den Naturschutz betreffende rechtliche Regelungen zu überarbeiten und dabei wieder natur- und tierschutzgemäßen Kriterien als Maßstab für dringend notwendige Anpassungen mehr Gewicht zu geben.

Eine Auswertung der Jagdstatistik und weitere Hintergründe finden sich im Internet unter www.NABU-SH.de

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Quelle:
NABU Pressedienst 16/10, 24.02.2010
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2010