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EUROPA/068: Biologische Vielfalt - Strengere Maßnahmen gegen illegalen Artenhandel (KEG)


Europäische Kommission

Pressemitteilung - Brüssel, 10. November 2022

Biologische Vielfalt: Strengere Maßnahmen gegen illegalen Artenhandel


Wie in der Biodiversitätsstrategie für 2030 [1] angekündigt, hat die Kommission einen überarbeiteten EU-Aktionsplan angenommen, um dem illegalen Artenhandel ein Ende zu setzen. Der lukrative Schwarzmarkt für den illegalen Artenhandel trägt zur Dezimierung oder zum Aussterben ganzer Arten bei und führt zu häufiger auftretenden Zoonosen - Krankheiten, die sich zwischen Tieren und Menschen ausbreiten. Laut dem World Wildlife Crime Report [2] 2020 des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung sind vom illegalen Artenhandel alle Länder der Welt und zahlreiche Arten - von Aalen über Schuppentiere bis hin zu Rosenholz - betroffen. Der aktualisierte Plan wird als Richtschnur für neue EU-Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels bis 2027 dienen und auf dem ersten Aktionsplan [3] aufbauen, der vor sechs Jahren angenommen wurde.

In dem überarbeiteten Plan sind vier Hauptprioritäten aufgeführt:
  • Verhinderung des illegalen Artenhandels und Bekämpfung seiner Ursachen durch Verringerung der Verbrauchernachfrage nach illegal gehandelten Arten, Unterstützung nachhaltiger Existenzgrundlagen in den Herkunftsländern und Bekämpfung der Korruption auf allen Ebenen,
  • Stärkung des rechtlichen und politischen Rahmens zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels, indem die politischen Strategien der EU und der Mitgliedstaaten mit internationalen Verpflichtungen und den neuesten Erkenntnissen in Einklang gebracht werden und die Wirtschaftszweige, die am Handel mit Wildtieren und -pflanzen beteiligt sind, einbezogen werden,
  • Durchsetzung von Vorschriften und Strategien zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Artenhandels, indem die Aufdeckungsquote illegaler Aktivitäten innerhalb der EU verbessert wird, wobei der Schwerpunkt auf dem Aufbau von Kapazitäten entlang der gesamten Durchsetzungskette liegt, die Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird und die Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels im Internet verstärkt werden,
  • Stärkung der globalen Partnerschaft zwischen Herkunfts-, Verbraucher- und Transitländern zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels durch Ausbau ihrer Kapazitäten und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Durchsetzungsakteuren der EU und wichtigen Drittländern.

Im November werden die Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) in Panama zusammenkommen, um strengere Handelsvorschriften für fast 600 Tier- und Pflanzenarten zu erörtern. Die EU wird den überarbeiteten Aktionsplan zusammen mit einem umfassenden Paket von Vorschlägen für die Aufnahme von Arten in die Anhänge des CITES vorlegen, die auf der 19. Konferenz der Vertragsparteien (CITES CoP19)[4] beschlossen werden sollen.

Hintergrund

Der illegale Artenhandel beschleunigt den Verlust der biologischen Vielfalt, kann wildlebende Tier- und Pflanzenarten erheblich dezimieren und führt in einigen Fällen sogar zu ihrem Aussterben. Der illegale Artenhandel hat auch verheerende sozioökonomische Folgen, da durch die Zerstörung von Ökosystemen aufgrund von Wilderei und illegalem Artenhandel lokale Gemeinschaften häufig legaler und nachhaltiger Einkommensformen beraubt werden. Wie die COVID-19-Pandemie kürzlich gezeigt hat, kann der unkontrollierte Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zur Ausbreitung von Zoonosen führen, was verheerende Konsequenzen für die öffentliche Gesundheit haben kann.

Die EU ist eine Drehscheibe [5] für den weltweiten illegalen Artenhandel und spielt eine Schlüsselrolle bei dessen Bekämpfung. Der erfasste [6] Wert des illegalen Artenhandels in der EU belief sich 2019 auf mindestens 4,7 Mio. EUR, wobei das tatsächliche Ausmaß viel größter sein dürfte. Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten beschlagnahmen konsequent Wildtiere und -pflanzen, darunter Korallen, Reptilien, Vögel, Pflanzen oder Säugetiere sowie Arzneimittel, die diese enthalten. Seit 2017 wurden in der EU pro Jahr durchschnittlich in mehr als 6000 Fällen Wildtiere und -pflanzen, die in der CITES-Liste aufgeführt sind, beschlagnahmt.

Der überarbeitete Aktionsplan erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Er zeigt, dass die EU im Vorfeld von zwei wichtigen internationalen Treffen mit gutem Beispiel vorangeht: der Konferenz der Vereinten Nationen zur biologischen Vielfalt (CoP15) im Dezember in Montreal, auf der die Vertragsparteien voraussichtlich eine globale Vereinbarung erzielen, um die anhaltende Zerstörung der biologischen Vielfalt zu stoppen und umzukehren, und des CITES CoP19 vom 14. bis zum 25. November in Panama.

Quote(s)

Der illegale Artenhandel ist ein schweres Verbrechen und stellt eine unmittelbare und wachsende Bedrohung für die biologische Vielfalt, die weltweite Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit dar und gefährdet nachhaltige Lebensgrundlagen. Als eine Drehscheibe für den weltweiten illegalen Artenhandel trägt die EU eine besondere Verantwortung dafür, zu handeln. Wir müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diesem illegalen Handel Einhalt zu gebieten, den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und die Gemeinschaften zu schützen, deren Wirtschaft und Wohlergehen unmittelbar von gesunden Ökosystemen und wildlebenden Tieren und Pflanzen abhängen.
Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal - 10/11/2022

Aus menschlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht ist es unsere Pflicht, gegen Artenschutzkriminalität vorzugehen. Seit der Verabschiedung des Aktionsplans von 2016 arbeiten die EU und ihre Mitgliedstaaten intensiv daran, die Bedrohung durch den illegalen Artenhandel einzudämmen. Wir bauen nun auf dieser Fülle an Erfahrungen auf und gehen weiter, und zwar mit gezielten Strategien zur Verringerung der Nachfrage, mit Schulungen und einer weiteren Spezialisierung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz und durch die umfassende Nutzung der uns zur Verfügung stehenden internationalen Foren.
Virginijus Sinkevicius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, erklärte: - 10/11/2022


Weitere Informationen

Fragen und Antworten
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_22_6581

Mitteilung über den überarbeiteten Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2022%3A581%3AFIN&qid=1667989438184

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen - Bewertung des Aktionsplans von 2016
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=SWD%3A2022%3A354%3AFIN&qid=1668007600224

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen - Zusammenfassung der Bewertung des Aktionsplans von 2016
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=SWD%3A2022%3A355%3AFIN&qid=1668007600224

Aktionsplan von 2016 zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2016:87:FIN

Die Europäische Union und der Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen
file://net1.cec.eu.int/ENV/F/3/30.18%20WILDLIFE%20TRAFFICKING/03.%20Policy%20dev/03)%20WAP%20Evaluation%20and%20Revision%202020/Press%20release%20and%20communications/The%20European%20Union%20and%20Trade%20in%20Wild%20Fauna%20and%20Flora

Links:
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_884
[2] https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/wildlife.html
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2016:87:FIN
[4] https://cites.org/eng/cop19
[5] https://www.europol.europa.eu/publications-events/publications/environmental-crime-in-age-of-climate-change-2022-threat-assessment
[6] https://www.traffic.org/site/assets/files/12745/eu-seizures-report-2020-final-web.pdf

*

Quelle:
Europäische Kommission
Pressemitteilung - Brüssel, 10. November 2022
Internet: https://ec.europa.eu
Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin:
Unter den Linden 78, 10117 Berlin
Tel.: 030/2280 2000
E-Mail: eu-de-kommission@ec.europa.eu
Internet: https://germany.representation.ec.europa.eu

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 11. November 2022

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