Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → ABFALL

EUROPA/068: Elektroschrott - Einigung bei der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 22. Dezember 2011 / Abfall

Elektroschrott: Einigung bei der WEEE-Richtlinie


Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) in Brüssel hat sich mit dem EU-Parlament auf einen Kompromiss bei der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) geeinigt. Die polnische Ratspräsidentschaft begrüßte die positive Entscheidung des vierten Treffens im sogenannten Trialogverfahren.

Nun ist der Weg frei für die formelle Abstimmung in zweiter Lesung im EU-Parlament und im Ministerrat. Die EU-Institutionen einigten sich auf ein Fortbestehen der bisherigen Regelung eines Sammelzieles von 4 Kilogramm Elektroschrott pro Kopf und Jahr in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten der überarbeitetn Richtlinie. Alternativ soll ab Anfang 2012 der Sammeldurchschnitt der zurückliegenden drei Jahre gelten, falls diese Menge größer ist als das 4-Kilogramm-pro-Kop-Ziel. In den folgenden drei Jahren (ab 2016) müssen rechnerisch 45 Prozent des Gewichtes der neu in den Markt eingeführten Elektrogeräte als Elektroschrottes eingesammelt werden. Nach diesen insgesamt sieben Jahren haben die Mitgliedstaaten ab 2019 die Wahl zwischen zwei Berechnungsmethoden: entweder 65 Prozent des Gewichtes der neu in den Markt eingeführten Elektrogeräte oder 85 Prozent des entstehenden Elektroschrotts. Die neuen Mitgliedstaaten haben nach Angaben des Berichterstatters für das EU-Parlament, Karl-Heinz Florenz (Deutschland, CDU), zwei Jahre länger Zeit.

Die in der Richtlinie vorhandenen E-Schrott-Kategorien werden von zehn auf sechs reduziert. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen alle elektronischen und elektrischen Geräte erfasst werden (open scope) und nicht nur bestimmte - Ausnahmen müssen präszise definiert sein. Weitere Neuerungen betreffen die Definition, was ein Hersteller ist, die Einführung eines vereinheitlichten Herstellerregisters sowie die Rücknahmepflicht von alten Elektrogeräten bei großen Einzelhandelsunternehmen, auch ohne, dass KundInnen ein neues Geräte erstehen müssen. Allerdings gelten dafür folgende Bedingungen: als großes Unternehmen gilt ein GEschäft, dessnLadenfläche für Elektronikartikel größer als 400 Quadratmeter ist und das zurückzugebende Geräte darf nicht größer als 25 Zentimeter sein. Die EU-Mitgliedstaaten können Ausnahmen machen, wenn ein mindestens ebenso effizientes Sammelsystem existiert.

Berichterstatter Florenz begrüßte die Einigung: "Nach zähen Verhandlungen konnten wir dem Rat wesentliche Verbesserungen abringen. Künftig müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Sammlung mehr anstrengen". Bei der Ausfuhr von Elektrogeräten muss in zukunft der Unternehmer nachweisen, dass es sich um gebrauchsfähige Geräte handelt und nicht um Schrott. [jg]


Pressemitteilung der polnischen Ratspräsidentschaft
http://pl2011.eu/en/content/agreement-waste-electrical-and-electronic-equipment

Pressemitteilung von MdEP Karl-Heinz Florenz
http://www.karl-heinz-florenz.de/typo3/Single.88.0.html?&cHash=8262e7d19b&tx_ttnews[backPid]=86&tx_ttnews[tt_news]=278


*


Quelle:
EU-News, 22.12.2011
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Dezember 2011