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EUROPA/038: Kommission setzt Ultimatum für nicht konforme Abfalldeponien in der EU (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 16. Juli 2009

all: Kommission setzt Ultimatum für nicht konforme Abfalldeponien in der EU


Heute läuft die Frist für die Anpassung nicht konformer Abfalldeponien in der Europäischen Union an die EU-Regeln ab. Die Mitgliedstaaten hatten acht Jahre Zeit um sicherzustellen, dass Deponien, die bereits vor dem Inkrafttreten der europäischen Rechtsvorschriften über Abfalldeponien bestanden, an die Bestimmungen angepasst oder geschlossen werden. Die Kommission hat alle Mitgliedstaaten schriftlich an ihre Verpflichtungen erinnert und um entsprechende Konformitätsdaten gebeten. Werden Verstöße gegen die Rechtsvorschriften festgestellt, so ist mit Rechtsverfahren zu rechnen. Nicht konforme Abfalldeponien bilden eine Bedrohung für die Gesundheit der Bürger und die Umwelt. Sie können Emissionen und Gerüche verursachen, Boden und Wasser verunreinigen und das Grundwasser verschmutzen. Ab heute müssen die Mitgliedstaaten außerdem die zu deponierenden Mengen biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle im Vergleich zu 1995 um die Hälfte reduzieren .

Der europäische Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: "Schlecht verwaltete und unkontrollierte Abfalldeponien bilden eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Ab heute sollten sie der Vergangenheit angehören. Die Mitgliedstaaten hatte acht Jahre Zeit, ihre Abfalldeponien an die EU-Standards anzupassen. Sie sind verpflichtet, das höchste Schutzniveau für Bürger und Umwelt zu garantieren."


Frist für die Anpassung nicht konformer Deponien an EU-Regeln

Ab dem 16. Juli 2009 müssen alle EU-Mitgliedstaaten, denen keine Verlängerung gewährt wurde, die Übereinstimmung aller nicht konformen Deponien, die bereits vor der Einführung der Deponien-Richtlinie 1 bestanden, mit den Anforderungen der Richtlinie gewährleisten.

Die Richtlinie zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen des Deponierens von Abfall auf die Umwelt und insbesondere auf Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden, Luft und die menschliche Gesundheit zu verhindern oder zu verringern. Sie enthält strenge Richtlinien für die Betreibung von Deponien.

Für Bulgarien, Polen und Rumänien wurden die Fristen verlängert, es gibt jedoch jährliche Ziele für die schrittweise Reduzierung der Abfallmengen, die auf einigen der nicht konformen Deponien gelagert werden. Die Fristen sind folgende: Bulgarien (14 Deponien): 31. Dezember 2014; Polen (305 Deponien): 31. Dezember 2011; Rumänien (101 Deponien): 16. Juli 2017.

Die neuesten Statistiken von 2008 betreffen die 12 neuen Mitgliedstaaten und zeigen etwa 1600 nicht konforme Abfalldeponien. Gegen Ende des Jahres dürfte sich ein klareres Bild der Lage in allen Mitgliedstaaten bilden, wenn die vollständigen Daten eingegangen sind. Die Kommission überwacht nunmehr EU-weit die Einhaltung der Normen. Erfüllen nationale Deponien weiterhin nicht die europäischen Anforderungen, so wird die Kommission rechtliche Schritte gegen die betreffenden Mitgliedstaaten erwägen.

In der jüngsten Vergangenheit hat die Kommission Rechtsverfahren gegen Spanien, Frankreich, Italien, Irland und Griechenland eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Länder ihren Verpflichtungen in Bezug auf das Deponieren von Abfällen nicht nachgekommen sind. Die Kommission verfolgt deren Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Umweltbestimmungen ganz genau.


Notwendigkeit angemessen betriebener und kontrollierter Deponien

Unangemessen betriebene Deponien können eine ernste Gefahr für die Gesundheit der Bürger und die Umwelt darstellen.

Deponien sind Quellen von Sickerwasser und Methangas. Sickerwasser - die Flüssigkeit, die von Deponien in den Boden sickert - kann das Grundwasser verunreinigen und für den menschlichen Gebrauch ungeeignet machen. Biologisch abbaubare Abfälle aus Gärten, Küchen und von Lebensmitteln können Methan erzeugen, ein aggressives Treibhausgas, 25mal stärker als Kohlendioxid, das sich extrem auf den Klimawandel auswirkt . Deponiegase machen mehr als 2% der EU-Treibhausgasemissionen aus. Die Richtlinie über Abfalldeponien enthält strenge Anforderungen für Sickerwasser und Gasemissionen von Abfalldeponien.


Reduktionsziele für das Deponieren von biologisch abbaubaren Siedlungsabfällen

Ab heute müssen die Mitgliedstaaten außerdem die Mengen biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle, die auf Deponien verbracht werden, im Vergleich zu 1995 um 50% reduzieren. Dies bedeutet eine Umstellung auf umweltfreundlichere Formen der Abfallwirtschaft wie beispielsweise Kompostierung oder Verbrennung mit Energierückgewinnung. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten um die entsprechenden Informationen gebeten, um die Einhaltung dieses Ziels zu überwachen. Der nächste Meilenstein ist das Jahr 2016 - bis dahin muss eine Reduzierung um 65% im Vergleich zu dem Niveau von 1995 erreicht werden.

Biologisch abbaubare Abfälle machen europaweit 40% der Siedlungsabfälle aus. Deponien sind in der erweiterten europäischen Union immer noch das gebräuchlichste Verfahren zur Entsorgung von Siedlungsabfällen. Die potenziell negativen Umweltauswirkungen dieses Entsorgungsverfahrens sind sehr gut bekannt. Im Dezember 2008 hat die Kommission ein Grünbuch verabschiedet (siehe IP/08/1879 ) um neue Rechtsvorschriften zu erwägen, die dazu beitragen könnten, mehr Biomüll für Recycling und Energiegewinnung zu nutzen, anstatt ihn auf Deponien zu lagern.

Einer Reihe von Mitgliedstaaten, die im Jahr 1995 sehr stark Gebrauch von Abfalldeponierung machten (mehr als 80% der Siedlungsabfälle) erhielten eine vierjährige Fristverlängerung, eine sogenannte Abweichung. Sie müssen bis 2010 eine Verringerung der deponierten Abfallmengen um 25% und das 50%-Ziel bis 2013 erreichen. Dies betrifft die folgenden Mitgliedstaaten: Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei und das Vereinigte Königreich.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/environment/waste/landfill_index.htm

Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/09/ 1154, 16.07.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2009