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ENTSORGUNG/149: Altmedikamente - Rückgabe über die Apotheke oder die Restmülltonne? (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 1135 vom 19. Okt. 2018, 38. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Altmedikamente: Rückgabe über die Apotheke oder die Restmülltonne?


Altmedikamente gehören nicht in die Kloschüssel. Die Länderumweltministerien sprechen sich in Flyern zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten dafür aus, die Altmedikamente in die Restmülltonne zu stecken. Konträr zu diesen Hinweisen, sind die Entsorgungsempfehlungen auf den "Beipackzetteln" der Medikamente. Dort steht in der Regel, dass die Altmedikamente weder über den Abwasserpfad noch über den Abfallpfad entsorgt werden sollten. "Entsorgen Sie Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall. Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei." Nicht wenige Akteure favorisieren nach wie vor das früher übliche Rücknahmesystem über die Apotheken. Mit der Etablierung des "Grünen Punktes" für die Verpackungen von Medikamenten ist das apothekenbasierte Rücknahmesystem vor Jahren ausgelaufen (s. RUNDBR.: 845/2-3). Ob eine Rückgabe von Altmedikamenten in Apotheken tatsächlich dazu führt, dass weniger Medikamente über die Kloschüssel oder die Küchenspüle entsorgt werden, ist allerdings noch nicht empirisch nachgewiesen worden.

Der irritierende Hinweis auf den Beipackzetteln wird damit begründet, dass die Medikamente auch in Österreich verkauft werden. Und in Österreich würde eine andere Entsorgungsstrategie als bei uns verfolgt. Der Hinweis auf den Beipackzetteln kann gleichwohl zur Verwirrung hierzulande sorgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will jetzt mal checken, "ob im Rahmen des aktuellen rechtlichen Rahmens eine Eindeutigkeit hergestellt werden kann".

Ebenfalls irritierend: Altmedikamente in "MBA-Landkreisen"

Auch in deutschen Landkreisen, in denen der Müll über eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) entsorgt wird, gilt die Aufforderung, nicht mehr benötige Medikamente keinesfalls über den Hausmüll zu entsorgen - beispielsweise im Landkreis Neuwied. Für Menschen, die von einem Landkreis mit Müllverbrennung in einen "MBA-Landkreis" umziehen (oder umgekehrt) dürfte die Verwirrung wohl nicht gerade gering sein.

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1135
Herausgeber:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2018

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