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ABWASSER/202: Abwasserbeseitigungskonzepte in Sachsen (BBU AK Wasser)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 896 vom 14. Juli 2008 27. Jahrgang

Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Abwasserbeseitigungskonzepte in Sachsen


Zum Jahresende 2015 muss die Abwasserentsorgung in ganz Sachsen auf dem neuesten Stand der Technik sein, um einen guten Zustand der Gewässer zu gewährleisten. Um diese EU-Vorgabe zu erfüllen, fördert der Freistaat seit März 2007 auch den Bau privater Kleinkläranlagen (siehe RUNDBR. 841/1). Rund 600.000 Sachsen, die vor allem im ländlichen Raum leben, sind noch nicht an eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung angeschlossen.

Bisher wird ihr Abwasser über 178.000 meist veraltete Anlagen und über 67.000 abflusslose Gruben entsorgt, die nun neugebaut oder auf Vordermann gebracht werden müssen. Eine neue Anlage kostet einschließlich Einbau und Transport etwa 5.000 bis 6.000 Euro. Die Investitionskosten können erheblich reduziert werden, wenn sich mehrere Grundstücksbesitzer zusammenschließen und für eine Gruppenkläranlage entscheiden. Sachsen gibt für eine von bis zu vier Einwohnern genutzte Anlage 1.500 Euro dazu. Für jeden weiteren Einwohner kommen 150 Euro hinzu. Anträge zur Förderung sind über den zuständigen Abwasserzweckverband oder die Gemeinde einzureichen. Die bis Ende Juni 2008 von den Verbänden vorzulegenden Abwasserbeseitigungskonzepte werden derzeit von den Regierungspräsidien geprüft und gfs. zur Überarbeitung an die Verbände zurückgereicht. Danach kann jeder Bürger spätestens im Oktober 2008 vom Abwasserzweckverband oder der Gemeinde eine Auskunft darüber erhalten, ob er in eine private Kleinkläranlage investieren muss oder nicht. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist der Rahmen, wie die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft diese Aufgabe bewerkstelligt und welche Ortsteile von der Anschlusspflicht ausgenommen werden.

Klarwasserablauf: "Um Gottes Willen nicht in den Kanal!"

Prof. LÖFFLER erachtete es als ungemein wichtig, dass man sich nach der Einigung auf ein Feinkonzept umgehend an den Bau der Anlage mache. Die Zielvorgabe 2015 durch das Ministerium (siehe obenstehenden Kasten) sei verhängnisvoll, weil viele Grundstücksbesitzer davon ausgehen würden, dass man ja noch einige Jahre Zeit habe. LÖFFLER forderte "einen heilsamen Zwang zu progressiv-wirtschaftlichen Lösungen" ein. Dieser Auffassung schloss sich auch Rechtsanwältin MARTINA SAUER als zweite Rednerin der Dresdener Abwasserkonferenz an: Die auf 2015 ausgerichtete Förderrichtlinie für dezentrale Abwasseranlagen in Sachsen lasse "die Einheitsfront der Bürger zerbrechen". Wenn die Realisierung der dezentralen Konzepte verschleppt würde, sei erneut mit Auflagen der Behörden zu rechnen, wobei "die Leute auseinanderdividiert" würden. Kritisch setzte sich Frau SAUER mit den "Abrundungsmaßnahmen" in der sächsischen Siedlungswasserwirtschaft auseinander: Um zentral entsorgte Gemeindegebiete "abzurunden", würde in den Ausbau der zentralen Kanalisation noch einmal ungeheuer viel öffentliches Geld verbraten. Der Protest der Bürger gegen die Zwangsanschlüsse habe nicht dazu geführt, zentrale Konzepte in Randlagen aufzugeben. Stattdessen seien für die Abrundungsmaßnahmen die öffentlichen Zuschüsse erhöht worden, um die Anschlussbeiträge auf einem halbwegs erträglichen Niveau zu halten. In den Ortsteilen die jetzt für die dezentrale Abwasserentsorgung ausgewiesen werden, werde sich künftig die rechtlich heikle Frage stellen, wohin man mit dem Klarwasserablauf der dezentralen bzw. der semidezentralen Kläranlagen solle. Bei der Einleitung in den nächsten Bach oder ins Grundwasser sei auf jeden Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörden erforderlich, so die Mahnung der Rechtsanwältin. Prof. LÖFFLER riet in diesem Zusammenhang dringend davon ab, das gereinigte Abwasser in eventuell vorhandene "Bürgermeisterkanäle" oder Regenwasserkanalisationen einzuleiten: "Um Gottes Willen nicht in den Kanal!" Sonst werde man zu den Kosten für den Kanal herangezogen. Bei entsprechender Grundstücksgröße solle man Verdunstungsteiche anlegen. Hier sei es ein Vorteil von Pflanzenkläranlagen (siehe Fußzeilen!), dass diese im Sommer aufgrund der hohen Verdunstung des Schilfs oft gar keinen Klarwasserablauf aufweisen würden. Ansonsten sei zu überlegen, ob das gereinigte Abwasser nach einer hochwertigen Reinigung (beispielsweise in Membrananlagen) als Brauch- und Bewässerungswasser verwendet werden könne.


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 895/2008
Herausgeber:
Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2009