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ZUCHT/078: Krank statt "mopsfidel" - Qualzucht (tierrechte)


tierrechte 3.11 - Nr. 57, August 2011
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Krank statt "mopsfidel" - Qualzucht

von Cristeta Brause


Gerade der Hund ist in den letzten 150 Jahren einem beispiellosen, auf rein äußere Merkmale ausgerichteten, Experimentierwahn in der Rassezucht zum Opfer gefallen. Durch Inzucht und Selektion von Defekten sind hier die Grenzen des biologisch Machbaren längst erreicht. Unzählige Hunde leiden lebenslang unter erblich bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu leiden, die den Tatbestand der Qualzucht erfüllen.

Von den rund 5,4 Millionen in Deutschland lebenden Hunden gelten 70 Prozent als reinrassig. Einheitliche Kontrollen über die Zuchten hinsichtlich Qualzuchtmerkmale gibt es jedoch nicht.


Es fehlen rechtsverbindliche Regelungen

Artikel 5 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren (1987) fordert bei der Heimtierzucht die Berücksichtigung von Merkmalen, die Gesundheit und Wohlbefinden der Muttertiere und deren Nachkommen gefährden könnten.

Laut §11b Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es "verboten, Wirbeltiere zu züchten " . wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht. erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten."

Da das TierSchG lange unbeachtet blieb, wurde 1999 das Gutachten zur Auslegung von §11b TierSchG vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) veröffentlicht. Damit sollte eine einheitliche Beurteilungsgrundlage geschaffen werden, die es erst ermöglicht, festzustellen, in welchen Fällen von einem Verstoß gegen §11b TierSchG ausgegangen werden muss. Das Gutachten ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Es gibt den Vollzugsbehörden eine Orientierungshilfe und empfiehlt Zuchtverbote für bestimmte Rassen.

Lediglich in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz existieren zusätzlich Vollzugshinweise zur Qualzucht.


Merkmale der Qualzucht

Ein wichtiges Merkmal sind Riesen- und Zwergwuchs. Bei Zwergrassen wie beispielsweise Chihuahuas und Yorkshire Terriern sind die inneren Organe im Verhältnis zur Gesamtkörpergröße zu groß, während sie bei Riesenhunden (z. B. Deutsche Dogge) relativ zu klein sind. Dieses Missverhältnis zwischen Gesamtkörpermasse und Bewegungsapparat bedingt beim Zwerghund ein erhöhtes Risiko für Knochenbrüche, Kniescheibenluxationen, Geburtsprobleme, höhere Welpensterblichkeit, Luftröhrenkollaps sowie die Ausbildung eines Wasserkopfes. Bei Riesenwuchs kommen bösartige Knochentumoren, Gelenkprobleme, Verdauungsstörungen und auch rückenmarksbedingte Schmerzen und Lähmungen deutlich häufiger vor als bei normalwüchsigen Hunden.

Kurzbeinigkeit führt zu erhöhter Anfälligkeit für Bandscheibenleiden ("Dackellähme"), die mit Schmerzen und Lähmungen sowie Funktionsausfällen von Organen verbunden sein können. Auch die sogenannte Kurzköpfigkeit (Brachycephalie), bei der der Schädel verkürzt ist, ist oft Ursache für das sogenannte Brachycephale Atemnot-Syndrom (BAS), welches chronische Luftnot bis hin zu Erstickungsanfällen umfasst. Rassen wie Mops und Pekinese leiden unter der ungenügenden Belüftung der verkleinerten und deformierten Nase und haben zudem ein höheres Risiko für Hitzschläge. Weitere Folgen der Kurzköpfigkeit sind: Schluckbeschwerden, Dauerwürgereiz, Gebissfehlstellung, Geburtsprobleme sowie das Hervortreten der Augäpfel aus den Augenhöhlen mit entsprechendem Verletzungsrisiko für die Augen.

Auch einwärts gerollte Augenlider (Entropium) gehören zu den Qualzucht-Merkmalen. Sie führen durch schmerzhaftes Reiben der Haare auf den Augen zu chronischen Entzündungen. Dadurch ziehen sich die Augen beispielsweise beim Chow-Chow und beim Pudel in die Augenhöhlen zurück. Dieser Effekt tritt zusätzlich bei auswärts gerollten Augenlidern (Ektropium) auf, weil das Auge der drohenden Austrocknung mit einem Lidkrampf als Schutzreflex begegnet. So entsteht das "rautenförmige Auge" einiger Rassen, z. B. beim Bernhardiner oder beim Cockerspaniel.

Auch angezüchtete Haarlosigkeit führt zu Komplikationen. Dieses Defektgen kommt bei Nackthunden vor. Neben Sonnenbrand und Störungen der Temperaturregelung erhöht die Haarlosigkeit das Risiko für Welpensterblichkeit und Zahnlosigkeit.

Ein weiteres Defekt-Gen ist der sogenannte Merle-Faktor. Dieses Defekt- Farbgen erzeugt durch eine Pigmentaufhellung unregelmäßige weiße Flecken im Fell und ist als eine der vielen Farbvariationen besonders in der Colliezucht stark verbreitet. Leider bedingt dieses Defektgen auch Hirn-, Augen- und Gehörveränderungen sowie Störungen bei der Fortpflanzung. Betroffene Welpen sind häufig in Ihrer Entwicklung gestört und sterben manchmal schon vor der Geschlechtsreife. Das Gutachten zur Auslegung von §11 des Tierschutzgesetzes empfiehlt, auf die Zucht mit dem Merle-Gen zu verzichten.


Sachstand und Ausblick: Verbindliche Rechtsnormen notwendig

Heute, nach über 20 Jahren Gültigkeit, hat sich das Qualzuchtverbot als nicht wirksam und vollziehbar erwiesen. Ein im Januar 2011 gefälltes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel über die Aufhebung eines Zuchtverbotes bei Haubenenten bestätigt diese ernüchternde Erkenntnis und verdeutlicht zudem die dringende Notwendigkeit einer rechtsverbindlichen Verordnung, die Qualzuchten konkret definiert.

Die aktuellen Initiativen des weltgrößten Hundeverbandes, des britischen The Kennel Club, oder auch der von Hundefreunden ins Leben gerufene "Dortmunder Appell" (2009) für eine Wende in der Zucht mit Blick auf das Hundewohl sind zwar begrüßenswert aber völlig unzureichend, um das Problem der Qualzüchtungen zu beenden. Denn auch wenn der Appell bei den großen Zuchtverbänden wie dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) gehört und sogar begrüßt wird, wird dies kleinere Zuchtvereine oder Züchter, die nicht in einem Verband organisiert sind und die an ihren tierschutzwidrigen Zuchtzielen festhalten wollen, wenig interessieren.

Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, endlich im Rahmen eines Heimtierschutzgesetzes oder einer Verordnung entsprechende Rechtsnormen zu erlassen. Dies gilt auch für ein Haltungs- und Ausstellungsverbot qualgezüchteter Tiere, um den Extremzüchtungen endlich den Nährboden zu entziehen.


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Quelle:
tierrechte - Nr. 57, August 2011, S. 12-13
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2011