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ZUCHT/073: Haubenenten-Urteil in Kassel - Qualzucht nur theoretisch verboten (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 20. Januar 2011

Haubenenten-Urteil in Kassel: Qualzucht theoretisch verboten, aber praktisch erlaubt


Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel zum Thema Qualzucht stößt beim Deutschen Tierschutzbund auf Kritik: Die Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu Qualzucht ist damit gescheitert. Denn Theorie und Praxis klaffen weit auseinander und das auf Kosten der Tiere. Züchterische Eitelkeiten sind höher gestellt als qualvolle Missbildungen bei den Tieren. Dringend notwendig ist eine Nachbesserung der Formulierung in § 11b Tierschutzgesetz, ebenso wie eine gesetzlich verbindliche Verordnung zur Qualzucht.

Eigentlich sind extreme Züchtungen nach § 11b des deutschen Tierschutzgesetzes verboten, wenn damit gerechnet werden muss, dass dadurch bei den Tieren oder ihren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Aber die Formulierung im Tierschutzgesetz hat sich als Sackgasse erwiesen und die Behörden haben trotz eines Gutachtens von 1999, das einige Beispiele von Qualzuchten beschreibt, keine Chance diese in der Praxis rechtlich zu verfolgen, stellt der Deutsche Tierschutzbund in Bonn fest.


Verbindliche Regeln gefordert

Vor dem Hintergrund des heutigen Urteils aus Kassel fordert der Verband eine Neuformulierung des § 11b Tierschutzgesetz. Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, dazu: "Die heutige Entscheidung des Gerichts gleicht einem Freifahrtsschein für Züchter, ihren vermeintlichen Schönheitsidealen ohne Rücksicht auf das Wohlergehen der Tiere zu frönen." Wissenschaftliche Arbeiten belegen, dass die Zucht von Haubenenten in einer signifikanten Anzahl von Fällen bei den Nachkommen zu erheblichen Leiden und Schäden führt. Wenn das den Gerichten nicht ausreicht, um die Zucht der Tiere zu verbieten, ist zu befürchten, dass die Kontrollbehörden den Kopf in den Sand stecken und ein Verbot bei anderen Tierarten gar nicht mehr auszusprechen versuchen. Deswegen appelliert Apel an den Gesetzesgeber: "Eine rechtlich verbindliche Verordnung, die klar definiert, was zu einer Qualzucht zählt, wäre hier neben der Neuformulierung des § 11b eine Hilfe. Außerdem sollte nicht nur die Zucht, sondern auch die Haltung und der Verkauf von Qualzuchten verboten werden.


Hintergrundinformation Federhaube:

Es gibt Züchtungen der Hausente mit einer Federhaube am Hinterkopf. Wollen Züchter diese Rassestandards erfüllen, so kommt es zu Schädeldefekten, einer Verdrängung von Gehirnsubstanz und zu Sinnes- und Bewegungsstörungen sowie hohen Sterberaten.

Mehr zum Thema Qualzuchten unter:
www.tierschutzbund.de/qualzucht.html


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 20. Januar 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2011