Schattenblick → INFOPOOL → TIERE → TIERSCHUTZ


TIERVERSUCH/645: Tierleidfreier Botox-Test muss schnellstens anerkannt werden (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 18.06.2015

Zum Botox-Aktionstag am 20. Juni 2015:
Tierleidfreier Botox-Test muss schnellstens anerkannt werden


Anlässlich des diesjährigen Botox-Aktionstages am 20. Juni stellt der Bundesverband Menschen für Tierrechte ein tierversuchsfreies Verfahren für Botox-Produkte vor, das jährlich allein in Deutschland über 20.000 Mäusen einen qualvollen Tod ersparen könnte. Doch das dringend benötigte Verfahren könnte in der Schublade verschwinden, weil Gelder für das Anerkennungsverfahren (Validierung) fehlen. Daher fordert der Verband die Einrichtung eines speziellen Förderprogramms für Validierungsstudien.

Weltweit werden für die qualvollen Sicherheitstests von Botox-Produkten noch immer Mäuse eingesetzt. Allein in Deutschland starben 2013 knapp 22.000 Nager in grausamen LD50-Tests*. Dabei existieren bereits tierversuchsfreie Verfahren. Das Forscherteam um den Potsdamer Professor Gerhard Püschel hat beispielsweise eine Methode entwickelt, die auf einer genetisch veränderten Nervenzelllinie basiert. Die Wissenschaftler konnten nachweisen, dass das Verfahren für alle Botulinumtoxin-Serotypen angewandt werden kann und legten bereits einen Prototyp des Tests vor. Das Verfahren wäre für alle Entwickler frei zugänglich und nicht durch ein Patent geschützt. Doch um in das europäische Arzneimittelbuch aufgenommen und damit anerkennt zu werden, muss erst eine kostenintensive Validierungsstudie durchgeführt werden.

"Dem dringend benötigten in-Vitro-Verfahren droht auf der Zielgeraden die Luft auszugehen", sagt Dr. Christiane Hohensee, Projektleiterin von "InVitroJobs". "Es wäre skandalös, wenn das Verfahren möglicherweise nicht zur Anwendung käme, weil sich keine Anschlussfinanzierung für die Validierung findet. Die Regierung muss die nötigen Gelder zur Verfügung stellen, damit das tierverbrauchsfreie Botulinum-Testverfahren schnellstens anerkannt werden kann. Am besten wäre es, ein spezielles Förderprogramm für Validierungsstudien einzurichten", so Hohensee weiter.

Wie der Bundesverband ermitteln konnte, hat der deutsche Botoxhersteller Merz inzwischen ebenfalls eine Ersatzmethode entwickelt, die derzeit beim deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der Bewertung ist. Eine Anerkennung des Verfahrens wird im November erwartet. Wird grünes Licht gegeben, wird der Test aber nur für den Botulinumtoxin-Neurotyp A des Herstellers Merz zugelassen und mit einem Patent belegt.

Der Bundesverband fordert seit Jahren die Abschaffung der qualvollen LD50-Tests an Mäusen und hatte hierfür eine Online-Aktion ins Leben gerufen. An der EU-weiten Aktionswoche gegen Botox-Tierversuche, die von der Partnerorganisation des Bundesverbandes, der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) organisiert wird, beteiligen sich Gruppen aus ganz Europa. Im Fokus stehen dabei die Unternehmen Merz mit Hauptsitz Deutschland und Ipsen mit Mutterkonzern in England.


* Beim LD50-Test wird das Nervengift den Mäusen in verschiedenen Verdünnungen in die Bauchhöhle gespritzt, um die Konzentration zu ermitteln, bei der die Hälfte der Tiere stirbt. Die Tiere leiden bis zu vier Tagen unter qualvollen Krämpfen und ersticken letztlich, da das Gift zu einer Atemlähmung führt.

Ausführliche Informationen unter:
www.invitrojobs.com

*

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

*

Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 18. Juni 2015
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang