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TRANSPORT/148: Tiertransporte bei Hitze - Bundesagrarministerium verschärft Regelungen (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 191 vom 24.09.2019

Tiertransporte bei Hitze: Bundesagrarministerium verschärft Regelungen

Temperaturüberschreitungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern geahndet - Aufbau einer Datenbank für Transportrouten läuft


Tiertransporte im Hochsommer bei über 30 Grad sind laut EU-Transportverordnung rechtlich untersagt. Verstöße gegen diese Vorschrift sollen zukünftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Das hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, im Vorfeld der Agrarministerkonferenz in Mainz angekündigt. Eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Transportverordnung wurde den Ländern bereits zur Stellungnahme vorgelegt. Die Bundesländer, die für die Genehmigung der Transporte zuständig sind, erhalten die Möglichkeit, Transportbedingungen und Temperaturvorgaben konsequenter durchzusetzen.

Denn eine Ministeriums-Auswertung der genehmigten Transporte aus Deutschland über die bulgarisch-türkische Grenze im Juli/August 2017 und Juli 2018 sowie die Auswertung in Bezug auf die Temperaturen im Bestimmungsland hatte ergeben: Von den insgesamt 210 Transporten wurden 184 bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius durchgeführt - 26 bei Temperaturen von 30 Grad Celsius oder weniger. Bei 35 der Transporte lag die maximale Temperatur am Tag der Abfertigung durch die lokale Behörde unter 30 Grad Celsius.

Julia Klöckner: "Wenn es bei den Tieren im Transporter über 30 Grad heiß ist, ist der Transport untersagt. Und das völlig zurecht! Die Bundesländer sind für die Einhaltung der Bestimmungen und des Tierschutzes zuständig. Unsere Daten zeigen aber, dass gegen geltende Vorschriften verstoßen wird - bisher ohne ausreichende Sanktionsmöglichkeiten. Das werden wir nun ändern. Wenn Regeln nicht eingehalten werden und gegen das Tierwohl gehandelt wird, muss es Strafen geben, die weh tun. Temperaturüberschreitungen sollen daher künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und entsprechend geahndet werden.

Konkret bedeutet das, dass die Unternehmer empfindliche Bußgelder zahlen müssen, wenn sie Tiere bei zu hohen Temperaturen verladen und transportieren. Wir haben die klare Erwartung, dass die Bundesländer diese Möglichkeit nutzen, um die Anforderungen an den Tierschutz konsequenter als bisher durchzusetzen. Neben dem Aufbau einer Datenbank für Transportrouten ist die jetzt vorgesehene Verschärfung eine weitere wirksame Maßnahme, mit der wir die Länder beim Vollzug unterstützen."


Hintergrund:
Verfassungsrechtlich sind die Bundesländer für die Überprüfung und Genehmigung der Tiertransporte zuständig. Eine bundeseinheitliche Regelung für die Genehmigung bzw. Ablehnung von Tiertransporten kann - aus rechtlichen Gründen - nicht erlassen werden. Zudem ist eine Inaugenscheinnahme etwa des Fahrzeugs nur vor Ort möglich, nicht aus Berlin oder Brüssel.

Die Bundesländer sind dazu aufgerufen, eine einheitliche Linie bei ihren Entscheidungen zu entwickeln. Dabei unterstützen wir sie mit der gemeinsamen Entwicklung und dem Aufbau einer Datenbank für Transportrouten beim Friedrich-Loeffler-Institut. Für die Einrichtung der Datenbank wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eigens eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet - der Aufbau der Datenbank ist auf einem guten Weg. Darin sollen die Länder Informationen über Transportrouten teilen können. Auch zu der Frage, ob es entlang einer Route ausreichend Versorgungsstationen gibt. Die Datenbank soll die Veterinäre vor Ort dabei unterstützen die Plausibilität von Transportplanungen besser bewerten zu können.

Die Verschärfung der Tierschutz-Transportverordnung ist ein weiteres Mittel, um die Länder beim Vollzug zu unterstützen. Der Entwurf zur Änderung der nationalen Tierschutz-Transportverordnung mit einer Ergänzung einer Ordnungswidrigkeit in Bezug auf Temperaturüberschreitungen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Ländern zur Stellungnahme übermittelt.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 191 vom 24.09.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2019

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